Ist das beA barrierefrei?

Es wurde berücksichtigt, dass das beA auch für blinde und sehbehinderte Rechtsanwälte nutzbar sein soll.

Das Unternehmen, das mit der technischen Entwicklung des beA beauftragt wurde, hat sich verpflichtet, dass das System den besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit, wie sie durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) vorgegeben werden, entspricht und im BITV-Selbsttest mindestens 90 Punkte (gut zugänglich) erreichen wird. Das bedeutet beispielsweise auch, dass Funktionen nicht nur über die Maus, sondern auch über Tastaturbefehle ausführbar sind.

Siehe hierzu auch: Barrierefreie Bedienung