Informationen zur Signaturanwendungskomponente (BNotK SAK lite)

Die beA-Karten werden mit einer 6-stelligen Wirk-PIN versehen. Dies bedeutet, dass die Chipkarten mit der übersandten PIN direkt freigeschaltet und nutzbar sind. Wir empfehlen jedoch, die PIN aus dem PIN-Brief aus Sicherheitsgründen vor der ersten Verwendung der Chipkarte in eine nur Ihnen bekannte, mindestens sechsstellige PIN zu ändern.

Dazu kann die BNotK SAK lite genutzt werden, welche Sie hier herunterladen können. Dort finden Sie auch weiterführende Anleitungen und Informationen rund um die Freischaltung der Chipkarte.

Eine ausführliche Anleitung zur PIN-Verwaltung Ihrer neuen Chipkarte mithilfe der BNotK SAK lite finden Sie hier.

Bitte wenden Sie sich bei Schwierigkeiten mit der beA-Karte unmittelbar an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer über das von dort zur Verfügung gestellte Kontaktformular.