Ihre achtstellige PUK benötigen Sie, um den Fehlbedienungszähler freizuschalten. Dies ist immer dann notwendig, wenn Sie die PIN dreimal falsch eingegeben haben. Auch für die Eingabe der PUK haben Sie drei Versuche. Nach dreimaliger falscher Eingabe der PUK nacheinander, ist die Karte irreparabel gesperrt und es muss eine Ersatzkarte beantragt werden.
Weitere Fragen und Antworten hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter FAQ | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) zusammengestellt.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support der Bundesnotarkammer.