Erhalt der neuen beA-Karte und des PIN-Briefs

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  I. Eingang neue beA-Karte und Versandbestätigung der Bundesnotarkammer

 II. Gründe, dass die neue beA-Karte oder Versandbestätigung nicht zugehen können.

III. Erhalt der beA-Karte über den Bestätigungslink bestätigen

IV. Erhalt des PIN-Briefes (neue PIN für jede neue Karte)

 V. Weitere Schritte

 

Jeder der aufgelisteten Punkte wird nachfolgend detailliert erläutert.

 

Als Ergebnis der folgenden Schritte wird Ihnen vorliegen:

·       neue beA-Karte

·       PIN-Brief mit PIN und PUK

·       Sofern eine Signaturkarte ersetzt wird, der Link zur Beantragung der Fernsignaturfunktion

 

I. Eingang neue Karte und Versandbestätigung der Bundesnotarkammer 

 

Sie haben eine neue beA-Karte im Zuge des beA-Kartentauschs per Post erhalten.

Ansicht eines Kartenbriefes

Mit Versand der beA-Karte wurde Ihnen zeitnah und automatisiert eine Versandinformation mit dem Betreff „Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte“ per E-Mail von zs-no-reply@bnotk.de zugesandt.

Ansicht der E-Mail mit dem Betreff "Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte". Enthalten ist die Versandadresse der Karte und ein Link zur Bestätigung des Empfangs.

Entsprechend sollten Ihnen innerhalb weniger Tage die neue Karte und die zugehörige Versandinformation vorliegen. Wichtig ist, dass Sie BEIDE Lieferungen für den weiteren Ablauf benötigen.

 

II. Gründe, dass die neue beA-Karte oder Versandbestätigung nicht zugehen können.

 

a) Keine beA-Karte erhalten

 

Für den Versand des Kartenbriefes und später des PIN-Briefes wird die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) hinterlegte Kanzleiadresse genutzt. Sofern ein Zustellbevollmächtigter bestellt ist oder eine nichtöffentliche Zustelladresse vorliegt, werden diese für den Versand verwendet.

Sollten Sie bis 6 Wochen vor dem Ablaufdatum keine neue beA-Karte im Kartentausch erhalten haben, wenden Sie sich bitte über das von der Bundesnotarkammer unter beA-Kartentausch 2022 | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) zur Verfügung gestellte Kontaktformular an den beA-Karten-Support der Bundesnotarkammer.

 

b) Keine Versandinformation erhalten

 

Wichtig ist, dass die für Sie bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hinterlegte E-Mail-Adresse noch gültig und verwendbar ist. Darauf wurde bereits in den BRAK Newslettern Ausgabe 4/2022 v. 8.4.2022 und Ausgabe 5/2022 v. 2.5.2022 hingewiesen.

 

Feststellung und mögliche Änderung der E-Mail-Adresse

Sollte Ihnen nicht bekannt sein, welche E-Mail-Adresse aktuell für Sie hinterlegt ist oder eine Änderung eingetreten sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Stecken Sie bitte Ihre aktuelle beA-Karte in Ihr angeschlossenes Kartenlesegerät,
  • öffnen Sie die Anwendung BNotK SAK Lite (Download hier),
  • klicken auf folgenden Link: Signaturkartenantrag (bnotk.de) und wählen im Feld „Login mittels Chipkarte“ die Schaltfläche „Weiter zum Login“, nachdem Sie bestätigt haben, dass die BNotK SAK Lite erfolgreich gestartet ist.
  • Im nun geöffneten Fenster wählen Sie bitte die Schaltfläche „secureFramework Kommunikationsfenster öffnen“ und minimieren dieses Fensterchen, sofern Sie darin die Bestätigung lesen können, dass die Signaturanwendungskomponente erfolgreich gestartet wurde. Die zuvor genutzte Website zeigt nun eine Schaltfläche zum Anmelden unter der Bezeichnung Ihrer beA-Karte.
  • Mit Klick auf „Anmelden“ werden Sie über Ihr Kartenlesegerät zur PIN-Eingabe aufgefordert, die Sie bitte eingeben und bestätigen. Sie sehen somit die für Sie zu Ihrer beA-Karte bei der Bundesnotarkammer hinterlegten Daten.
  • Wechseln Sie hier bitte im links angebrachten Menü auf „Kommunikationswege“ und überprüfen dort die für Sie hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Ist eine Änderung erforderlich, vergessen Sie bitte nicht, die Korrektur abschließend zu speichern.

 

Der beA-Karten-Support der Bundesnotarkammer wird Ihnen zur Bestätigung eine E-Mail mit dem Betreff „Bestätigung Ihrer elektronischen Adresse“ zukommen lassen, mit Hilfe derer Sie diese Änderung über einen Link verifizieren können. Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur 48 h nutzbar ist.

Ansicht der E-Mail mit dem Betreff "Bestätigung Ihrer elektronischen Adresse". Enthalten ist ein Link zur Bestätigung der neu hinterlegten E-Mail-Adresse.

Prüfung SPAM-Ordner und Support der BNotK kontaktieren

Haben Sie eine beA-Karte erhalten, es liegt Ihnen aber keine entsprechende E-Mail vor, prüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Ist auch dort keine entsprechende E-Mail enthalten, wenden Sie sich bitte über das von der Bundesnotarkammer unter beA-Kartentausch 2022 | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) zur Verfügung gestellte Kontaktformular an den beA-Karten-Support der Bundesnotarkammer.

 

III. Erhalt der beA-Karte über den Bestätigungslink bestätigen

 

Liegt Ihnen die beA-Karte UND die E-Mail zur Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte vor, klicken Sie bitte auf den enthaltenen Bestätigungslink. Dies ist die Voraussetzung, dass der dazu gehörige PIN-Brief automatisiert versandt wird.

Verwenden Sie bitte den Link aus der E-Mail-Versandbestätigung der neuen beA-Karte.

 

1.Bestätigungslink betätigen

Ansicht der E-Mail mit dem Betreff "Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte". Als Punkt 1 markiert ist hier der Link zur Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte

Im nun geöffneten Fenster geben Sie bitte die Kartennummer der neuen beA-Karte ein – mit 7 beginnend – und bestätigen die Eingabe.

 

2. Eingabe der Kartennummer der neuen beA-Karte

Ansicht des Browserfensters, das sich nach Aufruf des Links zur Bestätigung des Erhalts Ihrer Chipkarte öffnet. Als Punkt 2 markiert ist hier das Eingabefeld für die Kartennummer der neuen beA-Karte.

Bei Vorliegen mehrerer Tauschkarten achten Sie bitte darauf, dass die Antragsnummer aus dem Kartenbrief mit der Antragsnummer aus der E-Mail zur Empfangsbestätigung übereinstimmt.

Zusätzlich ist es erforderlich, dass Sie die AGB akzeptieren.

 

3. Bestätigung der AGB

Ansicht des Browserfensters, das die Zustimmung zu den aktualisierten Nutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen fordert. Als Punkt 3 markiert ist die Checkbox, die aktiviert werden muss, um die Zustimmung zu bestätigen.

Solange der Erhalt der beA-Karte noch nicht bestätigt wurde, erhalten Sie bis zu drei Erinnerungs-E-Mails mit folgenden Betreffs:

„1. Erinnerung zur Bestätigung des Erhaltes Ihrer Chipkarte“

„2. Erinnerung zur Bestätigung des Erhaltes Ihrer Chipkarte“

„Letzte Erinnerung zur Bestätigung des Erhaltes Ihrer Chipkarte“

 

Erst nach erfolgreicher Bestätigung wird der PIN-Brief erstellt und an Sie verschickt.

Auch nach der letzten Erinnerung bleibt der Link funktionsfähig. Zudem kann dieser auch über den Support der Bundesnotarkammer erneut angefordert werden.

 

Nach der erfolgreichen Bestätigung informiert die Bundesnotarkammer per E-Mail.

Ansicht der E-Mail mit dem Betreff "Der Empfang Ihrer Chipkarte wurde bestätigt". Enthalten ist Ihre Kartennummer und die Information über den Versand des PIN-Briefes.

Zeitnah mit dieser E-Mail wird der PIN-Brief mit PIN/PUK erstellt und versendet und sollte innerhalb weniger Tage eintreffen.

Wird mit der neuen Karte eine vorhandene beA-Karte-Signatur ersetzt, so wird per E-Mail der Link zur Beantragung der Fernsignatur-Funktion zugesendet. Siehe V. Weitere Schritte.

 

IV. Erhalt des PIN-Briefes

 

Mit dieser Benachrichtigung wird auch der Versand des PIN-Briefes mit der PIN/PUK der neuen Karte durchgeführt. Dieser sollte dann innerhalb weniger Tage bei Ihnen sein.

Beachten Sie bitte, dass Sie die PIN/PUK lesen können, wenn Sie auf der Rückseite das Papier entfernen.

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass Sie die beA-Karte in beA einbinden können. Führen Sie die hierzu notwendigen Schritte kurzfristig durch.

In jedem Fall muss die Einbindung der neuen Karten in beA VOR Ablauf der Gültigkeit der bisherigen beA-Karte erfolgen!

 

 V. Weitere Schritte

 

Zum Hinterlegen der beA-Karte im Postfach, sowie die Beantragung und Bereitstellung der Fernsignaturfunktion finden Sie jeweils einen gesonderten Artikel auf unserer beA-Portalseite.

 

Sicherheitsrelevanter Hinweis der Bundesnotarkammer:

 

Nach Zustellung des PIN-Briefs kann optional die PIN geändert werden. Zur Änderung Ihrer PIN müssen Sie das Tool „SAK lite“ benutzen:

Signaturanwendungskomponente | Zertifizierungsstelle (bnotk.de)

Eine Anleitung zur PIN-Änderung finden Sie hier:

https://onlinehilfe.bnotk.de/einrichtungen/zertifizierungsstelle/pin-aenderung.html