Sie haben als beA Benutzer Zugang zum beA einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes, Ihr bislang genutzter Sicherheits-Token (beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) oder Software-Zertifikat) erzeugt aber bei der Anmeldung am beA eine Fehlermeldung wegen abgelaufener Gültigkeit und der neu zur Verfügung gestellte Sicherheits-Token ist noch nicht im beA hinterlegt, dann muss Ihr Benutzerzugang zurückgesetzt, eine sogenannte Entkopplung durchgeführt werden.
Die Entkopplung können Sie mit diesem Formular beantragen. Nach Prüfung Ihres Antrages erfolgt die Entkopplung. Sie erhalten nach erfolgreicher Entkopplung eine E-Mail zur Bestätigung.
Anschließend können Sie Ihren Benutzerzugang neu registrieren und hierbei die neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) oder das neue Software-Zertifikate hinterlegen. Die Anleitung hierzu finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail. Ergibt die Prüfung einen Klärungsbedarf, wird die Entkopplung nicht durchgeführt und Sie werden per E-Mail gebeten, sich telefonisch mit dem beA-Support in Verbindung zu setzen.
Zur Entkopplung Ihres Benutzerzugangs benötigen wir die nachfolgenden Daten. Sollte Ihnen Ihre SAFE-ID oder Ihr Benutzername nicht bekannt sein, so können Sie diese bei einem Postfachinhaber, zu dessen Postfach Sie bislang Zugang hatten, in Erfahrung bringen.