Bitte nutzen Sie den folgenden Link zu einem Entkopplungsantrag, wenn
es sich um einen Zugang zu Ihrem persönlichen Postfach handelt (RA/BAG)
der Zugang mit einer alten Karten nicht mehr möglich ist, die neue aber eine Erstregistrierung fordert, für die diese Karte dann aber nicht auswählbar angezeigt wird.
Nach der Entkopplung ist eine erneute Erstregistrierung erforderlich. Eine entsprechende Anleitung ist in der E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Entkopplung enthalten, aber auch über folgenden Link erreichbar:
Bitte nutzen Sie den folgenden Link zu einem Entkopplungsantrag, wenn
es sich um einen Benutzer-Zugang zum beA eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin handelt (z.B. für Mitarbeitende)
der Zugang mit dem bisher verwendeten Sicherheits-Token nicht mehr möglich ist, ein neuer Sicherheits-Token aber eine Erstregistrierung fordert, für die der verwendete Sicherheits-Token dann aber nicht auswählbar angezeigt wird.
Nach der Entkopplung ist eine erneute Erstregistrierung erforderlich. Eine entsprechende Anleitung ist in der E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Entkopplung enthalten, aber auch über folgenden Link erreichbar: