Noch in diesem Jahr sollen alle Software-Zertifikate ausgetauscht werden.
Wie auch die beA-Karten für Anwältinnen und Anwälte und für Mitarbeitende müssen nun auch die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden. Einerseits läuft die Gültigkeit der ausgegebenen Software-Zertifikate aus, andererseits sollen auch die nicht unmittelbar ablaufenden Zertifikate zeitnah ausgetauscht werden, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge zu wechseln.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird deshalb den Austausch der im Einsatz befindlichen beA-Software-Zertifikate noch in diesem Jahr ermöglichen.
Sobald die Möglichkeit zum Austausch Ihrer Zertifikate bereitsteht, werden Sie von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer per beA-Nachricht informiert.
Bitte beachten Sie dazu
Ist die Anmeldung am beA nicht möglich, weil die Gültigkeit Ihres Sicherheits-Tokens (z.B. beA-Karte Mitarbeiter) abgelaufen ist, bevor Sie die Folgekarte im beA hinterlegen konnten, beachten Sie bitte die nebenstehenden Lösungsmöglichkeiten.
In beiden Fällen ist anschließend erneut eine Erstregistrierung mit dem neuen Sicherheits-Token erforderlich: Erneute Erstregistrierung (Mitarbeitende) nach Entkopplung
Die auf den beA-Karten Mitarbeiter aufgebrachten Zertifikate verlieren ab Ende September 2023 ihre Gültigkeit. Daher tauscht die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer die beA-Karten Mitarbeiter ab August 2023 sukzessive aus.
Bitte beachten Sie dazu die von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer veröffentlichten Informationen zum Tausch der Mitarbeitendenkarten und unseren Artikel unter Der beA-Mitarbeitendenkartentausch.
Versand der Benachrichtigungen für beA-Produkte nun auch in das beA-Postfach
Ab August 2023 sendet Ihnen die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Benachrichtigungen zu Ihren bestellten oder zu tauschenden Produkten in Ihr beA-Postfach und in der Regel zusätzlich per E-Mail.
Lösungen und Anleitungen für häufige Supportthemen:
Ausgangssituation | Unterstützung bietet: |
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Meldung: "Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden" | Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden |
Erneute Erstregistrierung erforderlich | Erneute Erstregistrierung (Rechtsanwalt) nach Entkopplung |
Zurücksetzung des Postfaches (Entkopplung) erforderlich | Funktion der Sicherheitsfrage / Entkopplung einer beA-Karte |
"Alte" abgelaufene (09/22) oder gesperrte (04/23) beA-Karte | Entkopplungsformular |
Bei der Nutzung Ihres beAs sind verschiedene Ansprechpartner beteiligt. Finden Sie für Ihr Problem oder Ihre Fragestellung den richtigen Kontakt.
Kontakt:
http://www.rechtsanwaltsregister.org
Die SAFE-ID finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
Korrekturen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis kann Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer vornehmen.
Kontakt:
Ihre zuständige RAK unter
http://www.brak.de/rechtsanwaltskammern
Kontakt:
Bundesnotarkammer
Kontakt | Zertifizierungsstelle (bnotk.de)
Mail: bea@bnotk.de
0 800 - 35 50 100
(Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr)
Grundlagenschulungen für die Nutzung des beA werden von zahlreichen Anbietern angeboten, u.a. lokale Rechtsanwaltskammern.
In diesen Fällen müssen Sie sich an den Support Ihres Kanzleisoftwareherstellers wenden.
Nur dieser kann sich im Falle eines Fehlers im beA Zentralsystem an uns wenden.
Kontakt:
beA Anwendersupport
servicedesk@beasupport.de
030-21787017