Seit dem 06.12.2024 ist durch eine Änderung der Abgabenordnung keine Kommunikation mit den Finanzämtern über deren beBPo mehr zulässig.
Siehe § 87a Abs. 1 Satz 2 AO:
„Die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach ist nicht zulässig, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist.“
Ungültige Sicherheits-Token erzeugen bei einem Anmeldeversuch am beA einen Fehler bei der Zertifikatsprüfung.
Mögliche Gründe dafür finden Sie auf den folgenden Informationsseiten:
Ist die Anmeldung am beA auf Grund vorgenannter Meldung nicht möglich, beachten Sie bitte folgende Lösungsmöglichkeiten.
Die mobile beA-App der BRAK steht in den App Stores für iOS und Android zum Download zur Verfügung.
Sofern Sie nicht die Direktlinks zur App verwenden möchten, können Sie im jeweiligen App Store bspw. nach dem Schlagwort "BRAK beA" oder "beA Postfach" suchen.
Mit der beA-App können Sie mobil auf Ihr beA-Postfach sowie weitere für Sie freigegebene beA-Postfächer zugreifen. Die Anmeldung ist nur für Postfachbesitzer (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) möglich.
Sie können Nachrichten sowie Anhänge in allen Ordnern (z.B. im Posteingang) öffnen und lesen. Außerdem können Sie vorbereitete Entwürfe und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App versenden.
Wichtig: Für den Log-In in der App benötigen Sie zwingend ein Software-Token (beA-Softwarezertifikat), welches Sie bei der Bundesnotarkammer bestellen können. Um die App benutzen zu können, müssen Sie diese einmalig einrichten und das Software-Token in die App übertragen.
Eine vollständige Dokumentation zur beA-App der BRAK ist im beA-Anwenderhandbuch verfügbar:
Lösungen und Anleitungen für häufige Supportthemen:
Ausgangssituation | Unterstützung bietet: |
---|---|
Meldung: "Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden" | Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden |
Erneute Erstregistrierung erforderlich | Erneute Erstregistrierung (Rechtsanwalt) nach Entkopplung |
Zurücksetzung des Postfaches (Entkopplung) erforderlich | Funktion der Sicherheitsfrage / Entkopplung einer beA-Karte |
"Alte" abgelaufene (09/22) oder gesperrte (04/23) beA-Karte | Entkopplungsformular |
Bei der Nutzung Ihres beAs sind verschiedene Ansprechpartner beteiligt. Finden Sie für Ihr Anliegen den richtigen Kontakt.
Die SAFE-ID finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
Korrekturen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis kann Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer vornehmen.
Kontakt:
Bundesnotarkammer
Kontakt | Zertifizierungsstelle (bnotk.de)
Mail: bea@bnotk.de
0 800 - 35 50 100
(Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr)
Bei Fragen zu Fehlern im beA-Postfach, welches in Produkten von anderen Herstellern (Kanzleisoftware, Apps, etc.) genutzt wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller der von Ihnen genutzten Anwendung.
Dieser wiederum hat die Möglichkeit, sich an den für ihn zuständigen Support zu wenden, sollte er Fehler in der bereitgestellten Schnittstelle vermuten.
Kontakt:
beA Anwendersupport
Mail: servicedesk@beasupport.de
030-21787017
(Mo-Fr 8:00 - 20:00 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen)
Kontakt:
beA Anwendersupport
Mail: mobile@beasupport.de
030-21787017
(Mo-Fr 8:00 - 20:00 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen)
Anwenderhandbuch: beA-App für mobile Geräte (bea-brak.de)