Die BNotK hat die Sperrung der alten Software-Zertifikate abgeschlossen. Ein gesperrtes Software-Zertifikat erzeugt bei einem Anmeldeversuch am beA einen Fehler bei der Zertifikatsprüfung.
Eine alte beA-Karte Mitarbeiter trägt eine Kartennummer beginnend mit 3, die neuen beA-Karten Mitarbeiter tragen eine Kartennummer beginnend mit 8. Siehe auch Welche Karte für welches Postfach?.
Unterstützung finden Sie zudem auf unserer zusammenfassenden Informationsseite:
Bitte beachten Sie zudem die Informationsseiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Die mobile beA-App der BRAK steht in den App Stores für iOS und Android zum Download zur Verfügung.
Sofern Sie nicht die Direktlinks zur App verwenden möchten, können Sie im jeweiligen App Store bspw. nach dem Schlagwort "BRAK beA" oder "beA Postfach" suchen.
Die Funktionalität der von der BRAK herausgegebenen beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den Empfang und das Lesen von Nachrichten und Anhängen im Posteingang begrenzt. Zudem ist die Anmeldung an der App ausschließlich unter Verwendung eines Software-Token, nur für Postfachbesitzer (Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) und nur für ein Postfach möglich.
Ein erweiterter Funktionsumfang der beA-App ist in Planung.
Eine vollständige Dokumentation zur beA-App der BRAK ist im beA-Anwenderhandbuch verfügbar:
Lösungen und Anleitungen für häufige Supportthemen:
Ausgangssituation | Unterstützung bietet: |
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Meldung: "Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden" | Kein geeignetes Hardware- oder Software-Zertifikat gefunden |
Erneute Erstregistrierung erforderlich | Erneute Erstregistrierung (Rechtsanwalt) nach Entkopplung |
Zurücksetzung des Postfaches (Entkopplung) erforderlich | Funktion der Sicherheitsfrage / Entkopplung einer beA-Karte |
"Alte" abgelaufene (09/22) oder gesperrte (04/23) beA-Karte | Entkopplungsformular |
Ist die Anmeldung am beA nicht möglich, weil die Gültigkeit Ihres Sicherheits-Tokens (z.B. beA-Karte Mitarbeiter) abgelaufen ist, bevor Sie die Folgekarte im beA hinterlegen konnten, beachten Sie bitte die nebenstehenden Lösungsmöglichkeiten.
In beiden Fällen ist anschließend erneut eine Erstregistrierung mit dem neuen Sicherheits-Token erforderlich: Erneute Erstregistrierung (Mitarbeitende) nach Entkopplung
Bei der Nutzung Ihres beAs sind verschiedene Ansprechpartner beteiligt. Finden Sie für Ihr Anliegen den richtigen Kontakt.
Die SAFE-ID finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.
Korrekturen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis kann Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer vornehmen.
Kontakt:
Bundesnotarkammer
Kontakt | Zertifizierungsstelle (bnotk.de)
Mail: bea@bnotk.de
0 800 - 35 50 100
(Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr)
Bei Fragen zu Fehlern im beA-Postfach, welches in Produkten von anderen Herstellern (Kanzleisoftware, Apps, etc.) genutzt wird, wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller der von Ihnen genutzten Anwendung.
Dieser wiederum hat die Möglichkeit, sich an den für ihn zuständigen Support zu wenden, sollte er Fehler in der bereitgestellten Schnittstelle vermuten.
Kontakt:
beA Anwendersupport
Mail: servicedesk@beasupport.de
030-21787017
(Mo-Fr 8:00 - 20:00 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen)
Kontakt:
beA Anwendersupport
Mail: mobile@beasupport.de
030-21787017
(Mo-Fr 8:00 - 20:00 Uhr, bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen)
Anwenderhandbuch: beA-App für mobile Geräte (bea-brak.de)