Suchnummer: 6104
Sollten Sie eine neue beA-Karte bei der Bundesnotarkammer bestellt haben, weil Sie Ihre alte beA-Karte verloren haben, diese gestohlen wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr funktionsfähig ist, wird es notwendig sein, dass Ihre alte beA-Karte vom Postfach entkoppelt wird, damit Sie die neue beA-Karte registrieren können.
(Hinweis: Bezüglich der Sperrung der alten beA-Karte und Bestellung einer neues beA-Karte wenden Sie sich bitte an die Bundesnotarkammer).
In diesen Fällen wird die von Ihnen bei der Registrierung hinterlegte Sicherheitsfrage relevant. Sie dient der Authentifizierung gegenüber dem beA-Anwendersupport im besonders sensiblen Bereich der Rücksetzung des Postfachs. Bei erfolgreicher Beantwortung der Sicherheitsfrage wird also Ihre alte (gesperrte!) beA-Karte von Ihrem weiterhin bestehenden Postfach "entkoppelt", sodass Ihr Postfach frei für die "Kopplung" mit Ihrer neuen (funktionsfähigen) beA-Karte ist, welche dieselbe SAFE-ID aufweist wie die Karte zuvor und das bestehende beA-Postfach.
Die Sicherheitsfrage ist also immer dann relevant, wenn es um personenbezogene Daten und/oder den sicherheitsrelevanten Bereich des beA-Systems geht. Es ist also besondere Vorsicht im Umgang mit der Sicherheitsfrage und der Antwort darauf geboten. Die BRAK hält es vor diesem Hintergrund aus Sicherheitsgründen für erforderlich, dass die Sicherheitsfrage vom Postfachinhaber selbst beantwortet und nicht an Dritte, z.B. Mitarbeiter oder IT-Dienstleister, weitergegeben wird.
Sie können die Sicherheitsfrage jederzeit bearbeiten. Zur Bearbeitung der Sicherheitsfrage(n) siehe hier: Sicherheitsfrage(n) im beA.
Bitte wenden Sie sich für eine notwendige Entkopplung telefonisch (030-21787017) an den beA-Anwendersupport. Wir benötigen im persönlichen Gespräch mit dem Postfachinhaber folgende Angaben:
Nach einer erfolgreichen Entkoppelung durch den telefonischen Support wird es erforderlich sein, dass Sie Ihre neue beA-Karte wieder erstregistrieren.
Sofern Sie vor der Entkopplung Benutzer in Ihrem Postfach angelegt hatten, sollten Sie deren Zertifikate auch wieder freischalten. Hierfür klicken Sie bitte nach der Anmeldung auf "Einstellungen" -> "Postfachverwaltung" -> "Sicherheitstoken freischalten". Dann klicken Sie den/die entsprechenden Benutzer an und klicken auf "Zertifikate freischalten". Nach der PIN-Eingabe wird Ihr Benutzer bzw. werden Ihre Benutzer wieder freigeschaltet sein und die entsprechenden Berechtigungen ausüben können.
Dasselbe müssten auch die Benutzer bezüglich Ihrer Zertifikate durchführen, bei denen Sie als Benutzer (Mitarbeiter bzw. Vertreter) angelegt sind. Sie können das prüfen, indem Sie nach der Anmeldung in Ihrem Postfach auf "Einstellungen" -> "Profilverwaltung" -> "Sicherheitstoken" klicken. Unter "vollständig berechtigt" sehen Sie "ja" oder "nein". Wenn bei Ihnen hier "nein" steht, heißt es, dass es noch Benutzer gibt, die für Sie Ihr Zertifikat freischalten müssten.
Falls Sie neben der beA-Karte vor der Entkoppelung auch ein sogenanntes Softwarezertifikat zur Anmeldung genutzt hatten, müsste auch dieses neu angelegt und freigeschaltet werden.