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Grundsätzlich ist bei Verlust der beA-Karte die Sperrung dieser zu veranlassen, um Missbrauch zu verhindern.
Ansprechpartner ist dafür die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, die einen entsprechenden Widerrufs- bzw. Sperrauftrag des Zertifikatsinhabers telefonisch oder schriftlich entgegennimmt.
Die Sperrung der beA-Karte kann nicht rückgängig gemacht werden. Es ist notwendig, eine kostenpflichtige Ersatzkarte zu bestellen.
Ausführliche Informationen zum Vorgehen bietet die zugehörige Hilfeseite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, auf der Sie auch Links zu den benötigten Formularen finden: Sperrung / Widerruf