Wie verhalte ich mich bei Verlust oder Diebstahl meiner beA-Karte?

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen in einem solchen Fall die Karte bei der Bundesnotarkammer sperren zu lassen. Dies können Sie über die Sperrhotline der Zertifizierungsstelle machen oder mit einem Formular schriftlich beantragen (siehe https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/sperrung). Die Sperrung der beA-Karte kann nicht rückgängig gemacht werden. Es ist notwendig, eine kostenpflichtige Ersatzkarte zu bestellen.  

Die Sperrhotline der BNotK erreichen Sie unter Tel: 0800 3550 100. 

Für die Sperrung einer beA-Karte über die Sperrhotline ist die Angabe des in der Bestellung festgelegten Sperrkennworts erforderlich. Ist das Sperrkennwort der beA-Karte nicht bekannt, kann eine Sperrung nur schriftlich unter folgender Anschrift erfolgen: 

Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer 
Burgmauer 53 
50667 Köln 

oder per Fax (0221 277 935 - 20) erfolgen.

Bei weiteren Fragen oder Problemen, wenden Sie sich bitte an den Support der Bundesnotarkammer.