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Aus Sicherheitsgründen wird im beA eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Anmeldung verwendet. Dies bedeutet, dass der Zugang zum beA neben einem Sicherheits-Token (1. Faktor: beA-Karte (= Hardware-Zertifikat) oder Software-Zertifikat) auch die zugehörige PIN (2. Faktor: Wissen) erforderlich macht.
Der Unterschied zwischen den verwendbaren Sicherheits-Token besteht darin, dass die beA-Karten mit Zertifikaten ausgestattet und nicht kopierfähig sind, während es sich bei dem Software-Zertifikat um eine Zertifikatsdatei handelt, welche auf den Computer direkt installiert wird und auf dem Rechnersystem verbleibt.
Software-Zertifikate können beliebig oft und ohne Kontrollmöglichkeit vervielfältigt werden und sind daher mit großer Sorgfalt zu handhaben. Ein Vorteil ist allerdings, dass das Software-Zertifikat auch ohne den Einsatz eines Kartenlesegerätes den Zugang zum beA ermöglicht. So kann ein Postfachinhaber ein Software-Zertifikat für den mobilen Einsatz nutzen, um unterwegs auf sein Postfach zuzugreifen.
Bitte beachten Sie aber, dass für die Erstregistrierung eines persönlichen Postfachs (RA/SynRA/BAG) immer eine beA-Karte erforderlich ist und dass bestimmte Funktionalitäten (z.B. die Rechteverwaltung) aus Sicherheitsgründen nur mit der beA-Karte ausgeführt werden können.