Bestellung der beA-Produkte für BAG

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Durch die Bundesnotarkammer wurden die folgenden Informationen zur Bestellmöglichkeit der beA-Produkte für BAG zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen steht Ihnen der beA-Karten-Support der Bundesnotarkammer unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

E-Mail: bea@bnotk.de

Telefon: 0800 - 35 50 100 (Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr)

Die Bestellseite für die beA-Produkte für Berufsausübungsgesellschaften wurde durch die Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellt. Folgende Information dient zur Orientierung im Bestellprozess, über diese Seite sind ausschließlich Bestellungen mit dafür geeigneten SAFE-ID für BAG möglich. Es muss immer mindestens eine vertretungsberechtigte Person eingetragen sein.

Ihr Weg zur Antragstellung

Über die durch die Bundesnotarkammer bereitgestellte Plattform Bestellung & Antrag beA | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) gelangen Sie zur Übersicht der möglichen Antragsformen und wählen dort die Schaltfläche "Zum Antrag" für die Bestellung von beA-Karten Basis für BAG.

Übersicht über Bestellung und Antrag für beA Produkte im Bestellportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

 

Die Antragstellung

Für die Antragstellung ist die SAFE-ID der Berufsausübungsgesellschaft erforderlich, die dann zur Verfügung steht, wenn die BAG über die lokale Rechtsanwaltskammer -zwingend unter Angabe eines gesetzlichen Vertreters- beantragt wurde. 

Produktauswahl nach Start der Antragsstrecke im Bestellportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

 

Nach Einfügen der SAFE-ID und Auswahl des gewünschten Produktes bzw. der gewünschten Produkte, kann am Ende der Seite auf "Vorwärts" geklickt werden, um im nächsten Schritt u.a. den gesetzlichen Vertreter auswählen zu können.

Auswahl der vertretungsberechtigten Person im Antragsformular zur beA-Karte für eine Berufsausübungsgesellschaft im Bestellportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Nachdem alle abgefragten Informationen auch auf den Folgeseiten eingegeben wurden, erhalten Sie eine Übersicht über Ihre Bestellung, in der Sie abschließend die dort zur Kenntnis aufgeführten Einverständniserklärungen bestätigen und den Antrag verbindlich absenden können.

Kenntnisnahme und Bestätigung der Einverständniserklärungen und verbindlicher Abschluss der Bestellung im Bestellportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer