Wie kann ich eine Namensänderung durchführen (nach Bestellung der beA-Karte)?

Namensänderungen müssen bei der zuständigen RAK unaufgefordert und unverzüglich gemeldet werden, siehe § 24 Abs. 1 BORA. Die BRAK brauchen Sie über eine Namens- oder Adressänderung nicht gesondert informieren.

Der Namenswechsel hat grundsätzlich aber keine Auswirkungen auf Ihr beA, insbesondere behalten Sie Ihr beA Postfach. Die geänderten Daten werden von der zuständigen Kammer in die Verzeichnisse übernommen, auf die auch das beA zugreift. Damit sind die Änderungen automatisch in den Verzeichnisdiensten enthalten, so dass der Rechtsanwalt jetzt unter seinem neuen Namen zu finden ist. Bitte beachten Sie aber, dass der Benutzername im beA bei der erstmaligen Benutzerregistrierung vom System automatisch festgelegt wird und danach nicht mehr veränderbar ist. Dieser ist aber ausschließlich intern sichtbar.

Sie können außerdem Ihre beA-Karte weiterverwenden. Denn der Zugriff auf Ihr beA Postfach erfolgt über die unveränderliche SAFE-ID. Wenn Sie den geänderten Namen auch auf Ihrer beA Karte sehen möchten, können Sie die alte Karte sperren lassen und eine Ersatzkarte mit neuen Namen beantragen. 

Ein möglicherweise auf den bisherigen Namen ausgestelltes Signaturzertifikat hingegen muss auf den neuen Namen ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an den zuständigen Support der Bundesnotarkammer. Vorzugsweise über das zur Verfügung gestellte Kontaktformular oder per E-Mail an bea@bnotk.de.