Namensänderung

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Um Ihre Daten im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis sowie im beA-Verzeichnis anpassen zu lassen, informieren Sie bitte die für Sie zuständige lokale Rechtsanwaltskammer über Ihre Namensänderung. Der Namenswechsel hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf Ihr beA, insbesondere behalten Sie Ihr beA Postfach. Die geänderten Daten werden von der zuständigen Kammer in die Verzeichnisse übernommen, auf die auch das beA zugreift. Damit sind die Änderungen automatisch in den Verzeichnisdiensten enthalten, so dass Sie anschließend unter dem neuen Namen zu finden sind. Bitte beachten Sie, dass der Benutzername im beA bei der erstmaligen Benutzerregistrierung vom System automatisch festgelegt wird und danach nicht mehr veränderbar ist. Dieser ist aber ausschließlich intern sichtbar.

Ihre beA-Karte können Sie weiterverwenden, denn der Zugriff auf Ihr beA Postfach erfolgt über die unveränderte SAFE-ID. Der Aufdruck der Karte hat keine technische Auswirkung. Wenn Sie den geänderten Namen aber auch auf Ihrer beA Karte sehen möchten, ist dies über den Aussteller Ihrer beA-Karte, die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, zu organisieren. 

Ein möglicherweise auf den bisherigen Namen ausgestelltes Signaturzertifikat hingegen muss auf den neuen Namen ausgestellt werden. Auch hierfür wenden Sie sich bitte an den zuständigen Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. Vorzugsweise über das von dort zur Verfügung gestellte Kontaktformular.