Rund um PIN und PUK

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Nach Bestellung einer beA-Karte über die durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellte Plattform Bestellung & Antrag beA | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) erhalten Sie zunächst die bestellte beA-Karte und nach erfolgter Empfangsbestätigung den zugehörigen PIN-Brief. Im PIN-Brief sind eine PIN und eine PUK enthalten.

Die beA-Karten sind mit einer 6-stelligen Wirk-PIN versehen. Dies bedeutet, dass die Chipkarten mit der übersandten PIN direkt freigeschaltet und nutzbar sind. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, die PIN aus dem PIN-Brief vor der ersten Verwendung der Chipkarte in eine nur Ihnen bekannte, mindestens sechsstellige PIN zu ändern.

Die PUK wird benötigt, wenn der Fehlbedienungszähler nach dreimaliger versehentlicher Falscheingabe der PIN zurückgesetzt werden muss.

Für Fragen und im Fehlerfall steht Ihnen der beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Kontaktformular: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt

Telefon: 0800 - 3550 100 (Mo-Fr 8:00 - 17:00 Uhr)

Zudem unterstützt die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer mit entsprechenden Anleitungen.

 

Änderung der PIN

 

Voraussetzungen:

Eine bebilderte Anleitung und Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Anleitung PIN-Änderung | Onlinehilfe der Bundesnotarkammer (bnotk.de)

 

Fehlbedienungszähler zurücksetzen - Verwendung der PUK

 

Voraussetzungen:

Eine bebilderte Anleitung und Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Anleitung Fehlbedienungszähler zurücksetzen | Onlinehilfe der Bundesnotarkammer (bnotk.de)

Bitte beachten Sie, dass mit der PUK nur die letzte aktive PIN freigeschaltet wird. Sollten Sie diese nicht mehr wissen, benötigen Sie eine kostenpflichtige Ersatzkarte. Auch der Einsatz der PUK ist begrenzt. Sie können die PUK nur 10x Mal einsetzen, danach sperrt sich die PUK und Sie benötigen auch hier eine kostenpflichtige Ersatzkarte.


Achtung: Wenn Sie eine Ersatzkarte beantragen, wird im Zuge dessen die bisherige beA-Karte durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer gesperrt. Sofern Sie keine Zweitkarte zu Ihrem beA besitzen, ist nach Erhalt der Ersatzkarte und dem zugehörigen PIN-Brief eine Entkopplung der alten bea-Karte erforderlich, um mit der neuen beA-Karte eine Erneute Erstregistrierung durchführen zu können. Hierfür wendet sich ein Postfachbesitzer bitte persönlich während der Servicezeiten von montags bis freitags 8:00 - 20:00 Uhr (bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen) telefonisch an den beA-Anwendersupport unter 030-21787017.