In dieser Anleitung möchten wir Ihnen die verschiedenen beA-Karten vorstellen und Ihnen Merkmale erläutern, die Ihnen die Zuordnung der vorliegenden Karten erleichtern.
1. beA-Karte Basis
Die beA-Karte Basis ist eine Sicherheitskarte, die zur Erstregistrierung und zur täglichen Anmeldung am beA verwendet werden kann.
2. beA-Karte Signatur
Die beA-Karte Signatur stand nur bis Ende 2022 zur Verfügung und wurde durch das Produkt Fernsignatur ersetzt.
3. beA-Karte Mitarbeiter
Die beA-Karte Mitarbeiter ist mit einem sogenannten fortgeschrittenen Zertifikat ausgestattet. Damit kann der Mitarbeiter eines Rechtsanwalts sich am beA anmelden und, je nach Umfang der übertragenen Rechte, beispielsweise Nachrichten lesen und vom Rechtsanwalt qualifiziert signierte oder nicht der Schriftform unterliegende Nachrichten versenden. Wenn der Rechtsanwalt die entsprechende Befugnis erteilt hat, können Mitarbeiter auch anderen Personen Rechte am Postfach einräumen.
Über die Kartennummer einer beA-Karte kann erkannt werden, ob es sich technisch um eine beA-Karte Mitarbeiter oder eine beA-Karte Basis handelt. Die sogenannte beA-Karte Signatur war technisch auch eine beA-Karte Basis, auf welche dann ein Signaturzertifikat aufgeladen wurde.
Produkt | bisherige Kartennummer | neue Kartennummer |
beA-Karte Basis | 2xxxxxxx | 7xxxxxxx |
beA-Karte Mitarbeiter | 3xxxxxxx | 8xxxxxxx |
Die beA-Karte Basis ist für die Nutzung durch den Postfachinhaber selbst vorgesehen, die beA-Karte Mitarbeiter für die Nutzung durch Mitarbeiter.
Die tatsächliche Verwendung der verschiedenen Karten-Typen hängt davon ab, wie sie im eigenen beA eingebunden wurden.
beA Karte Basis | beA Karte Mitarbeiter | beA Software-Zertifikat | |
---|---|---|---|
Erstregistrierung eines Postfaches | verwendbar | nicht verwendbar | nicht verwendbar |
Bestätigung eines Anwenders bei beA | verwendbar | verwendbar | verwendbar |
Funktionen in der Benutzerverwaltung | verwendbar | verwendbar | eingeschränkt verwendbar |
Fähigkeit zur Verwendung einer qeS | verwendbar | nicht verwendbar | nicht verwendbar |
Abgesehen von der Kartennummer ist an einer beA-Karte Basis oder Signatur äußerlich nicht erkennbar, zu welcher Tätigkeit und somit zu welchem Postfach diese verwendet wird. Es besteht aber die Möglichkeit, die SAFE-ID, zu der eine beA-Karte ausgestellt wurde, mit der zur Tätigkeit gehörigen SAFE-ID zu vergleichen.
Übt ein Rechtsanwalt verschiedene Tätigkeiten aus, z.B. als Syndikusrechtsanwalt und gleichzeitig als niedergelassener Rechtsanwalt oder werden von ihm weitere Kanzleien errichtet, so folgt daraus die Bereitstellung mehrerer beA-Postfächer. Jedes beA-Postfach hat eine eigene SAFE-ID und somit ist für jedes dieser Postfächer mindestens eine beA-Karte Basis erforderlich.
Bitte prüfen Sie Ihre SAFE-ID im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis, indem Sie Ihren Datensatz mit Ihrem Namen und Vornamen suchen. Im Suchergebnis wird Ihnen mit Klick auf Info auch die SAFE-ID angezeigt.
Um zu sehen, auf welche SAFE-ID die beA-Karte Basis oder Signatur ausgestellt wurde, führen Sie diese bitte in das Kartenlesegerät ein und rufen im Browser die Startseite der beA-Webanwendung auf. Hier klicken Sie bitte auf Anmelden, markieren die Zeile, die die eingelegte beA-Karte beschreibt und wählen dann auf der rechten Seite die Schaltfläche Details.
Die SAFE-ID der Karte wird Ihnen in der so geöffneten Zertifikatsinformation zur Karte als UID angezeigt.
Erfahrungsgemäß genügt ein Vergleich der letzten vier Stellen der SAFE-ID aus beiden Suchergebnissen (BRAV und Zertifikatsinformation).
Nichtanwaltliche Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigte müssen durch die zuständige Rechtsanwaltskammer bestellt werden und sind deshalb im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) als solche am Datensatz des Vertretenen hinterlegt, im Gegensatz zu anwaltlichen Vertretern und anwaltlichen Zustellungsbevollmächtigten (siehe Neue gesetzliche Regelung zu Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung (beasupport.de))
Das heißt, die eigene SAFE-ID findet ein nichtanwaltlicher Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter nicht über die Suche nach dem eigenen Namen, sondern in einem zusätzlichen Reiter bei der Suche nach dem durch ihn vertretenen Rechtsanwalt.
Die beA-Karte Mitarbeiter ist zunächst nicht personalisiert, weshalb die Anzeige der Detail-Information (Zertifikatsinformation), wie sie oben für die beA-Karte Basis bzw. Signatur beschrieben ist, keine UID (SAFE-ID) enthält. Einem Mitarbeiter (Benutzer), der selbst kein Rechtsanwalt ist und somit kein eigenes Postfach besitzt, wird eine SAFE-ID zugewiesen im Zuge der Anlage als Mitarbeiter durch den Postfachbesitzer, der die Person erstmalig als Mitarbeiter anlegt. Die Verbindung (Kopplung) zwischen einer beA-Karte Mitarbeiter und einem so angelegten Benutzer und seiner SAFE-ID wird durch die Registrierung ohne Postfach geschaffen. Somit sieht ein Mitarbeiter seine eigene SAFE-ID selbst nur nach einer Anmeldung mit dieser Karte im beA, dort im Reiter Einstellungen.
Ein Postfachbesitzer sieht die SAFE-ID „seiner“ Mitarbeiter nach Anmeldung am beA mit der eigenen beA-Karte unter Einstellungen -> Postfachverwaltung -> Benutzerverwaltung.