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Das beA bietet die Möglichkeit, ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anzufordern. Dies ist aber nur bei Nachrichten an andere beA-Postfächer möglich (nur "interne" Empfänger), nicht z.B. bei Nachrichten an Gerichte und Behörden.
Um ein elektronisches Empfangsbekenntnis anzufordern, erstellen Sie wie gewohnt Ihre beA Nachricht, wählen den gewünschten (internen) Empfänger aus und setzen den Haken in das Feld „Zustellung gegen Empfangsbekenntnis“ an. Das Feld wird nicht aktiv, wenn ein externer Empfänger gewählt wurde.
Achten Sie darauf, die zu übermittelnden Dokumente beizufügen. Ohne diese kann kein eEB angefordert werden, es erscheint eine Fehlermeldung beim Versuch, die Nachricht ohne Anhänge zu versenden.
Im beA Anwenderhandbuch finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB).