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Beim Erstellen eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) wird eine neue Nachricht mit einem XML-Anhang erzeugt.
Auf die qualifizierte elektronische Signatur (QES) kann verzichtet werden, wenn der Postfachinhaber eine Nachricht selbst versendet (sicherer Übermittlungsweg, siehe auch Die Signatur im beA).
Mitarbeitende können mit entsprechenden Rechten auf eine Anforderung eines eEB reagieren und entsprechend eine Abgabe oder Ablehnung vorbereiten und als Entwurf speichern. Der Versand durch Mitarbeitende ist aber erst möglich, nachdem die eEB-Abgabe bzw. -Ablehnung signiert wurde.
Im beA Anwenderhandbuch finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB).