Kann ich über Posteingänge im beA per E-Mail benachrichtigt werden?

In der beA Anwendung können Sie an zwei Stellen Einstellungen zu Benachrichtigungen vornehmen.

1. Persönliche Benachrichtigungen

Öffnen Sie unter Einstellungen -> Profilverwaltung -> Persönliche Benachrichtigungen. Dort wird automatisch die E-Mail-Adresse hinterlegt, die auch aktuell im Rechtsanwaltsregister für Sie eingetragen ist. Sofern Sie die E-Mail-Benachrichtigungen nicht an die im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten möchten, können Sie eine „Alternative E-Mail-Adresse“ hinterlegen. Diese wird dann an Stelle der im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegten E-Mail-Adresse verwendet.

Wenn Sie persönliche Benachrichtigungen für Ereignisse wie Vergabe oder Entzug von Rollen eines Benutzers (z.B. Bestellung als Vertreter für ein anderes Postfach) sowie Ihr Postfach betreffende Ereignisse (z.B. Bestellung eines Vertreters für ihr Postfach, Benachrichtigung über Löschfristen) erhalten möchten, setzen Sie hier das Häkchen unterhalb von „Benachrichtigungen aktiviert“. Nach Anpassung der Einstellungen klicken Sie bitte oben auf „Speichern“.
 

2. Eingangsbenachrichtigungen

Öffnen Sie unter Einstellungen -> Postfachverwaltung -> Eingangsbenachrichtigungen. Sie finden diese Einstellung nur, wenn Sie mit Ihrer Karte eingeloggt sind (Log-In mit Software-Token reicht nicht aus). 

Hier können Sie festlegen, ob und an welche E-Mail-Adresse Ihnen eine Benachrichtigung über den Eingang einer Nachricht in Ihrem Postfach übersandt wird.

Es wird Ihnen die im Rechtsanwaltsregister und die unter "Persönliche Benachrichtigungen" hinterlegte alternative E-Mail Adresse angezeigt. Außerdem ist es möglich, weitere E-Mail-Adressen (z.B. die Ihrer Mitarbeiter) für die Eingangsbenachrichtigung zu hinterlegen. Tragen Sie dazu unter „Folgende E-Mail-Adressen über Nachrichteneingang informieren:“ weitere E-Mail-Adressen ein, an die Sie die Eingangsbenachrichtigungen erhalten möchten. Achtung: In jedem Falle ist es erforderlich, dass das Häkchen unter „Benachrichtigungen aktiviert“ gesetzt ist, um E-Mail-Benachrichtigungen zu neuen Nachrichten im Postfach zu erhalten. Nach Anpassung der Einstellungen klicken Sie bitte oben auf „Speichern“.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die angezeigte „Im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse“  weder durch Sie noch durch den Anwendersupport geändert werden kann. Sofern hier eine nicht mehr aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist, wenden Sie sich für die Änderung bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Diese kann Ihre im Rechtsanwaltsregister hinterlegten Daten anpassen.

Sollten Sie wider Erwarten keine Eingangsbenachrichtigungen erhalten, prüfen Sie bitte in Ihrem Postfach, ob eventuell der Spam-Filter Ihres E-Mail-Dienste-Anbieters diese Benachrichtigungen fälschlicherweise als Spam klassifiziert hat. Gegebenenfalls hilft es ebenfalls, die Benachrichtigungsfunktion einmal zu deaktivieren. Vergessen Sie bitte nicht, anschließend auf “Speichern” zu klicken. Danach können Sie die Funktion wieder aktivieren.

Weitere Informationen erhalten Sie in der beA-Anwenderhilfe: