E-Mail-Benachrichtigung

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In der beA Anwendung können Sie an zwei Stellen Einstellungen zu Benachrichtigungen vornehmen.

1. Persönliche Benachrichtigungen

Die Einstellungen für persönliche Benachrichtigungen finden Sie unter Einstellungen -> Profilverwaltung -> Persönliche Benachrichtigungen. Dort wird automatisch die E-Mail-Adresse hinterlegt, die auch aktuell im Rechtsanwaltsregister für Sie eingetragen ist. Sofern Sie die E-Mail-Benachrichtigungen nicht an die im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten möchten oder dort keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist, können Sie im zugehörigen Feld eine alternative E-Mail-Adresse hinterlegen. Diese wird dann an Stelle der im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegten E-Mail-Adresse verwendet.

Wenn Sie persönliche Benachrichtigungen für Ereignisse wie Vergabe oder Entzug von Rollen eines Benutzers (z.B. Bestellung als Vertreter für ein anderes Postfach) sowie Ihr Postfach betreffende Ereignisse (z.B. Bestellung eines Vertreters für ihr Postfach, Benachrichtigung über Löschfristen) erhalten möchten, setzen Sie hier das Häkchen unterhalb von Benachrichtigungen aktiviert. Nach Anpassung der Einstellungen klicken Sie bitte im Aktionsmenü am rechten Bildschirmrand auf die Schaltfläche Speichern.

2. Eingangsbenachrichtigungen

Die Einstellungen für Eingangsbenachrichtigungen finden Sie unter Einstellungen -> Postfachverwaltung -> Eingangsbenachrichtigungen. Sie finden diese Einstellungsmöglichkeit nur, wenn Sie mit Ihrer Karte eingeloggt sind (Die Anmeldung mit Software-Token reicht nicht aus). 

Hier können Sie festlegen, ob und an welche E-Mail-Adresse Ihnen eine Benachrichtigung über den Eingang einer Nachricht in Ihrem Postfach übersandt wird.

Es wird Ihnen die im Rechtsanwaltsregister und die unter Persönliche Benachrichtigungen selbst hinterlegte alternative E-Mail Adresse angezeigt. Außerdem ist es möglich, weitere E-Mail-Adressen (z.B. die Ihrer Mitarbeiter) für die Eingangsbenachrichtigung zu hinterlegen. Tragen Sie dazu im Feld unter Folgende E-Mail-Adressen über Nachrichteneingang informieren: weitere E-Mail-Adressen ein, an die Sie die Eingangsbenachrichtigungen erhalten möchten. Achtung: In jedem Falle ist es erforderlich, dass das Häkchen unter Benachrichtigungen aktiviert gesetzt ist, um E-Mail-Benachrichtigungen zu neuen Nachrichten im Postfach zu erhalten. Nach Anpassung der Einstellungen klicken Sie bitte im Aktionsmenü am rechten Bildschirmrand auf die Schaltfläche Speichern.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die angezeigte Im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse weder durch Sie noch durch den beA-Anwendersupport geändert werden kann. Sofern hier eine nicht mehr aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist, wenden Sie sich für die Änderung bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer. Diese kann Ihre im Rechtsanwaltsregister hinterlegten Daten anpassen.

Sollten Sie wider Erwarten keine Eingangsbenachrichtigungen erhalten, prüfen Sie bitte in Ihrem Postfach, ob eventuell der Spam-Filter Ihres E-Mail-Dienste-Anbieters diese Benachrichtigungen fälschlicherweise als Spam klassifiziert hat. Gegebenenfalls hilft es ebenfalls, die Benachrichtigungsfunktion einmal zu deaktivieren. Vergessen Sie bitte nicht, die Änderungen jeweils zu speichern. Danach können Sie die Funktion wieder aktivieren.

Weitere Informationen erhalten Sie in der beA-Anwenderhilfe: