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Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ordnet die beA-Produkte über die bei der Bestellung angegebene SAFE-ID einem Postfachbesitzer vertraglich zu. Eine Übertragung des Vertragsverhältnisses auf eine andere SAFE-ID oder eine Kanzlei ist nicht möglich. Der Versand der Karten erfolgt ausschließlich an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleiadresse für diese SAFE-ID. Eine ggf. abweichende Rechnungsadresse wird nicht berücksichtigt.
Software-Zertifikate werden nicht versandt. Für Software-Zertifikate aus laufenden Vertragsverhältnissen wird die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer daher digitale Gutscheine (Voucher) bereitstellen, die für die Erzeugung neuer Softwarezertifikate eingesetzt werden können, sofern nicht ausdrücklich anders von Ihnen gewünscht. Beachten Sie zum Erstellen und Herunterladen des Zertifikates bitte die Anleitung der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer in der Onlinehilfe.
Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer wird frühzeitig auf den Vertragspartner zukommen, wenn ein bereitgestellter Sicherheits-Token (Karte oder Software-Zertifikat) ablaufen wird oder sonstige Vorgaben einen Austausch notwendig machen.
Unabhängig von der "automatischen Zusendung" ist es nützlich, wenn innerhalb von Kanzleiorganisationen eine Übersicht vorhanden ist über die vorhandenen Sicherheits-Token, deren Nutzung und Gültigkeit. Sollten Sie eine solche Übersicht erstellen oder ggf. Informationen ergänzen oder prüfen wollen, so zeigen wir Ihnen im Folgenden, wo Sie die entsprechenden Informationen finden.
Wir empfehlen aus den gesammelten Informationen eine Übersicht mit folgenden Inhalten zu erstellen und diese entsprechend der nach und nach eingehenden Tausch-Zertifikate zu ergänzen:
Für den Fall, dass die Bestellungen der verschiedenen Sicherheits-Token durch verschiedene Postfachbesitzer erfolgte, sollten auch deren Namen und SAFE-IDs in der Übersicht enthalten sein.
Für alle bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworbenen beA-Produkte erhalten Sie per E-Mail eine Jahresrechnung, in der die jeweiligen Produkte pro Bestellung aufgelistet sind. An welche E-Mail-Adresse diese übermittelt wird, sehen Sie im Kundenportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im Menüpunkt "Kommunikationswege". Für Fragen zu Ihren Rechnungen ist die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer über deren Kontaktformular erreichbar.
Bei Anmeldung im Kundenportal der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Verwendung der persönlichen beA-Karte (RA) kann eingesehen werden, welche der über die eigene SAFE-ID bestellten beA-Produkte innerhalb der nächsten 90 Tage ablaufen. Unterstützung hierbei bietet die Onlinehilfe der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Jeder Anwender kann in beA feststellen, welche Sicherheits-Token für ihn hinterlegt sind. Melden Sie sich dafür bitte mit Ihrer beA-Karte oder Ihrem Software-Zertifikat an.
So können Sie sehen, welche beA-Karten (Art = HW-Token) und/oder Software-Zertifikate (Art = SW-Token) hinterlegt sind. Neben deren Bezeichnung, die Sie bei der Hinterlegung des jeweiligen Sicherheits-Tokens selbst wählen konnten, wird Ihnen hier auch angezeigt, wie lange diese noch gültig sind. Zudem ist in dieser Ansicht auch Ihre SAFE-ID (auch Anwender ohne Postfach haben eine eigene SAFE-ID) und Ihr Benutzername angegeben, welche Sie sich vermerken sollten.
Jedem Anwender sollte bewusst sein, welche Sicherheits-Token er im eigenen Profil hinterlegt hat und wann diese ggf. erneuert werden müssen. Zudem kann dort festgestellt werden, ob diese Token auch freigeschaltet sind, damit er gem. den vergebenen Rechten auch auf die entsprechenden Postfächer zugreifen kann.