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Ein Schriftsatz ist nicht signiert. (Fehler: 03-026)
Der Fehlercode erscheint, wenn stellvertretend für den Postfachbesitzer (bspw. durch Vertretung oder Mitarbeitende) versucht wird, eine Nachricht mit unsigniertem Schriftsatz zu versenden.
Die Signatur eines elektronischen Dokuments ist immer dann erforderlich, wenn für das einzureichende Dokument ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht. Die Schriftform im elektronischen Rechtsverkehr wird gemäß § 130a ZPO eingehalten, wenn der Rechtsanwalt selbst gemäß § 130a Abs. 3 ZPO (sowie den Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen) das elektronische Dokument entweder qualifiziert elektronisch signiert (qeS) oder (einfach) signiert (eeS) und über den sogenannten "sicheren Übermittlungsweg“ einreicht. Um mit einer einfachen Signatur versenden zu können, ist es erforderlich, dass der Rechtsanwalt sich mit seinem persönlichen Sicherheits-Token in seinem Postfach anmeldet und selbst das Dokument versendet.