Frau mit Laptop

Verarbeitung einzelner großer PDF-Anhänge im Fachverfahren der Steuerverwaltungen

Information der Justiz

Die Justiz hat darüber informiert, dass aktuell bis auf weiteres Probleme bei der Bearbeitung von elektronischen Eingängen in den Fachverfahren der StV bestehen, wenn einzelne PDF-Anhänge > 90 MB angefügt sind.

Es wird daher darum gebeten, Anhänge nicht zusammenzufassen und ggf. in kleineren Einzelanhängen zu übersenden.

Die Vorgaben der max. Gesamtgröße einer EGVP-Nachricht ist dabei nicht betroffen. Werden Nachrichten mit Anhängen, welche mehr als 90 MB haben, übermittelt, so werden diese zwar erfolgreich übertragen, im Fachverfahren der StV können dann die einzelnen PDF-Anhänge >90 MB jedoch nicht geöffnet werden.