Frau mit Laptop

Nutzung der D-Trust Card 5.1 in beA

Aufgehoben: Einschränkung durch neues CardOS (durch D-Trust ausgegeben ab Januar 2025)

Die Bundesrechtsanwaltskammer wurde durch die D-Trust GmbH über ein Update bei der Personalisierung der D-Trust Card 5.x informiert.

Die technische Änderung bei den ab 01/2025 von D-Trust herausgegebenen Signaturkarten der Reihe "D-Trust 5.1" macht Anpassungen in der Anwendungskomponente der beA Client Security erforderlich. Die betroffenen Signaturkarten können daher erst mit einer der nächsten Aktualisierungen in beA verwendet werden.

D-Trust 5.1 Karten, die bis 12/2024 ausgestellt wurden, sind davon nicht betroffen und können bereits / weiterhin in beA eingesetzt werden.

Mit Inbetriebnahme der beA-Version 4.0 am 21.05.2025 ist die hier beschriebene Einschränkung aufgehoben und die Signaturkarte D-TRUST Card 5.1 M100 ECC 2cc für die qualifizierte elektronische Signatur von Nachrichtenanhängen verwendbar.

Eine Übersicht aller im beA unterstützten Signaturkarten und Chipkartenleser finden Sie im beA Anwenderhandbuch.