Frau mit Laptop

Die kartenlose Signatur

Allgemeine Informationen

Die Bundesnotarkammer hat für die Verwendung im beA einen kartenlosen Signaturdienst entwickelt, der seit November 2025 in der mobilen beA-App genutzt werden kann.

Seit Inbetriebnahme der beA-Version 4.3 (am 18.03.2026) wird die kartenlose Signatur auch für die beA-Webanwendung angeboten.

Die kartenlose Signatur ist ein zusätzlich zu der bekannten kartenbasierten Fernsignatur nutzbares Signaturverfahren. Die bisher unterstützten Verfahren zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen im beA können weiterhin genutzt werden.

Mit dem kartenlosen Signaturdienst können Dokumente in Nachrichtenentwürfen, sowohl in der mobilen beA-App auf dem mobilen Endgerät als auch in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch signiert werden. Die Bestätigung einer kartenlosen Signatur erfolgt über ein registriertes Mobilgerät, IOS und Android, in Verbindung mit der von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellten Signatur-Freigabe-App authentigo. D.h. mit diesem Verfahren wird hierbei auf das persönliche qualifizierte Zertifikat in der hochsicheren Umgebung des Fernsignaturdienstes bei der Bundesnotarkammer zugegriffen und die Identität über die Signatur-Freigabe-App authentigo bestätigt.

Die Nutzung der kartenlosen Signatur setzt Folgendes voraus:

  • Für die Nutzung der mobilen beA-App der BRAK
    • ein SW-Zertifikat
    • die auf dem mobilen Endgerät installierte beA mobile App mit eingebundenem SW-Zertifikat
  • Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur der Bundesnotarkammer
  • Signatur-Freigabe-App authentigo der BNotK auf Ihrem mobilen Endgerät
  • Registrierung des mobilen Endgerätes bei der BNotK

Informationen und Anleitungen

Zur Fernsignatur, zur Signatur-Freigabe-App (authentigo) und zur Hinterlegung bzw. Registrierung des mobilen Gerätes im Kundenportal finden Sie Informationen und Anleitungen auf den Seiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer:

Die Nutzung der kartenlosen Signatur ist im beA Anwenderhandbuch beschrieben:

Achtung: 

Für die Hinterlegung des mobilen Endgerätes ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich mit Ihrer persönlichen beA-Karte und der BNotK-Anwendung SAK lite bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer anmelden. Eine Anmeldung mittels Software-Token oder Mitarbeiterkarte ist nicht möglich. 

Im beA-Portal wurde hierfür ein Zugang über eine zusätzliche Kachel mit der Bezeichnung "Registrierung für kartenloses Signieren" verfügbar gemacht.

Kurz erklärt: Wie funktioniert die Kartenlose Signatur in der mobilen beA-Webanwendung?

In der beA-Webanwendung starten Sie die Signatur wie gewohnt über das entsprechende Symbol hinter dem hochgeladenen Anhang bzw. die Schaltfläche "Signieren".

Ansicht des Entwurfes in der beA-Webanwendung

Achtung: Wird im Kartenlesegerät eine signaturfähige Karte erkannt, erfolgt prioritär die kartenbasierte Signatur.

Andernfalls startet mit Klick auf Signieren der Dialog für die kartenlose Signatur, in dem Sie aufgefordert werden, die Signatur-Freigabe-App (authentigo) auf Ihrem mobilen Endgerät zu öffnen und dort die Signatur zu bestätigen:

Dialog zur Kartenlosen Fernsignatur in der beA-Webanwendung

Öffnen Sie daraufhin bitte die Signatur-Freigabe-App authentigo auf dem dafür registrieren mobilen Endgerät und bestätigen die Signatur. Die App bestätigt die erfolgreiche Signatur und der Vorgang kann dort über die Schaltfläche "Schließen" beendet werden.

In der beA-Webanwendung wird daraufhin die Signaturprüfung wie gewohnt durchgeführt und der Status der Signatur über das entsprechende Status-Symbol angezeigt:

  • Grün - erfolgreich,
  • Gelb - unbestimmt,
  • Rot - fehlerhaft.

Nach wie vor kann und sollte über das Symbol das zugehörige Prüfprotokoll geöffnet und geprüft werden.

Kurz erklärt: Wie funktioniert die kartenlose Signatur in der mobilen beA-App der BRAK?

In der mobilen beA-App der BRAK öffnet der Postfachbesitzer einen vorbereiteten Nachrichtenentwurf und tippt entweder auf das Signieren-Symbol, um den Signaturvorgang für den gewünschten Anhang zu starten oder auf die Schaltfläche „Alle Signieren“, wenn mehrere zu signierende Anhänge vorhanden sind.

Ansicht eines geöffneten Nachrichtenentwurfs in der beA-App

Somit wird eine Transaktions-ID für den Signaturvorgang angezeigt, die nun über die Signatur-Freigabe-App der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestätigt werden muss. Wurde bei der Einrichtung der Signatur-Freigabe-App authentigo entsprechend zugestimmt, erscheint eine Push-Benachrichtigung, über die die App für eine Signaturfreigabe geöffnet werden kann.

Anzeige der Transaktions-ID in der beA-App

Der Wechsel in die Signatur-Freigabe-App authentigo ist erforderlich, um die Freigabe nach Abgleich der dort angezeigten Transaktions-ID über die Schaltfläche „Bestätigen“ erteilen zu können.

Ansicht einer Freigabe-Aufforderung in der Signatur-Freigabe-App authentigo

War der Signaturvorgang erfolgreich, erscheint eine entsprechende Bestätigung in der Signatur-Freigabe-App.

Zurück in der beA-App wird nach dem Signieren automatisch eine Signaturprüfung des Anhangs durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass die Signaturprüfung einige Sekunden dauern kann.

Nach der Signaturprüfung wird das Prüfergebnis für den signierten Anhang mit einem farbigen Urkundensymbol angezeigt. Dabei bedeuten die Farben:

  • Grün - erfolgreich,
  • Gelb - unbestimmt,
  • Rot - fehlerhaft.

Über die drei Punkte neben dem signierten Anhang sind weitere Details zum signierten Anhang verfügbar. Es wird dort u.a. der Name der Signaturdatei und der Status der Signaturprüfung angezeigt. Über das Mülleimersymbol kann die Signaturdatei gelöscht werden.

Ansicht der Details einer Signatur in der beA-App

Wurde eine Signaturdatei für einen Anhang gelöscht, kann der Anhang erneut signiert werden. Die Signatur kann entweder über die Schaltfläche „Anhang signieren” in der Detailansicht oder wie oben beschrieben in der Ansicht des Nachrichtenentwurfs ausgelöst werden.

Eine in der beA-App der BRAK erzeugte qualifizierte Signatur wird in der beA-Webanwendung beim Öffnen der Nachricht erneut geprüft. Auch wird ein vollständiges Prüfprotokoll zu einer gesendeten Nachricht nur in der beA-Webanwendung generiert und angezeigt.

Nach Prüfung einer mit der beA-App der BRAK erstellten Signatur steht das Prüfergebnis dazu im Nachrichtenexport in einem technischen Prüfprotokoll zur Verfügung.

Die kartenlose Signatur ist ebenfalls für elektronische Empfangsbekenntnisse nutzbar. Dabei wird der Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) des rücklaufenden eEB signiert. Das Vorgehen ist gleich dem oben beschriebenen für die Signatur von Anhängen.

Anzeige eines eEB-Entwurfs in der beA-App