Die Bundesnotarkammer hat für die Verwendung im beA einen kartenlosen Fernsignaturdienst neu entwickelt. Er wird zunächst für die mobile beA-App und voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch für die beA-Webanwendung angeboten werden.
Die kartenlose Fernsignatur ist ein zusätzlich zu der bekannten kartenbasierten Fernsignatur nutzbares Signaturverfahren. Die bisher unterstützten Verfahren zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen im beA können weiterhin genutzt werden.
Mit dem neuen kartenlosen Signaturdienst können Dokumente in Nachrichtenentwürfen in der mobilen beA-App auf dem mobilen Endgerät qualifiziert elektronisch signiert werden. Die Bestätigung einer kartenlosen Fernsignatur erfolgt über ein registriertes Mobilgerät, IOS und Android, in Verbindung mit einer von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellten Signatur-Freigabe-App mit dem Namen authentigo. D.h. mit dem neuen Verfahren wird hierbei auf das persönliche qualifizierte Zertifikat in der hochsicheren Umgebung des Fernsignaturdienstes bei der Bundesnotarkammer zugegriffen und die Identität über die Signatur-Freigabe-App authentigo bestätigt.
Die Nutzung der kartenlosen Fernsignatur setzt Folgendes voraus:
Zur Fernsignatur, zur Signatur-Freigabe-App (authentigo) und zur Hinterlegung bzw. Registrierung des mobilen Gerätes im Kundenportal finden Sie Informationen und Anleitungen auf den Seiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer:
Die Nutzung der kartenlosen Fernsignatur in der mobilen beA-App der BRAK ist im beA Anwenderhandbuch beschrieben:
In der mobilen beA-App der BRAK öffnet der Postfachbesitzer einen vorbereiteten Nachrichtenentwurf und tippt entweder auf das Signieren-Symbol, um den Signaturvorgang für den gewünschten Anhang zu starten oder auf die Schaltfläche „Alle Signieren“, wenn mehrere zu signierende Anhänge vorhanden sind.
Somit wird eine Transaktions-ID für den Signaturvorgang angezeigt, die nun über die Signatur-Freigabe-App der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestätigt werden muss. Wurde bei der Einrichtung der Signatur-Freigabe-App authentigo entsprechend zugestimmt, erscheint eine Push-Benachrichtigung, über die die App für eine Signaturfreigabe geöffnet werden kann.
Der Wechsel in die Signatur-Freigabe-App authentigo ist erforderlich, um die Freigabe nach Abgleich der dort angezeigten Transaktions-ID über die Schaltfläche „Bestätigen“ erteilen zu können.
War der Signaturvorgang erfolgreich, erscheint eine entsprechende Bestätigung in der Signatur-Freigabe-App.
Zurück in der beA-App wird nach dem Signieren automatisch eine Signaturprüfung des Anhangs durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass die Signaturprüfung einige Sekunden dauern kann.
Nach der Signaturprüfung wird das Prüfergebnis für den signierten Anhang mit einem farbigen Urkundensymbol angezeigt. Dabei bedeuten die Farben:
Über die drei Punkte neben dem signierten Anhang sind weitere Details zum signierten Anhang verfügbar. Es wird dort u.a. der Name der Signaturdatei und der Status der Signaturprüfung angezeigt. Über das Mülleimersymbol kann die Signaturdatei gelöscht werden.
Wurde eine Signaturdatei für einen Anhang gelöscht, kann der Anhang erneut signiert werden. Die Signatur kann entweder über die Schaltfläche „Anhang signieren” in der Detailansicht oder wie oben beschrieben in der Ansicht des Nachrichtenentwurfs ausgelöst werden.
Eine in der beA-App der BRAK erzeugte qualifizierte Signatur wird in der beA-Webanwendung beim Öffnen der Nachricht erneut geprüft. Auch wird ein vollständiges Prüfprotokoll zu einer gesendeten Nachricht nur in der beA-Webanwendung generiert und angezeigt.
Nach Prüfung einer mit der beA-App der BRAK erstellten Signatur steht das Prüfergebnis dazu im Nachrichtenexport in einem technischen Prüfprotokoll zur Verfügung.
Die kartenlose Fernsignatur ist ebenfalls für elektronische Empfangsbekenntnisse nutzbar. Dabei wird der Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) des rücklaufenden eEB signiert. Das Vorgehen ist gleich dem oben beschriebenen für die Signatur von Anhängen.