Frau mit Laptop

Wichtiger Hinweis zur Beantwortung von eEB-Anforderungen der Justiz

BEHOBEN: Fehlende Zuordnungsmöglichkeit der eEB-Antworten innerhalb der Justiz

Seit Inbetriebnahme der beA-Version 3.28 am 12.09.2024 wird versehentlich in der Antwort auf eine eEB-Anforderung das Aktenzeichen des Absenders nicht mehr zurückgegeben, sodass den Gerichten die Möglichkeit fehlt, die rücklaufenden eEBs ihren Nachrichten zuzuordnen, mit denen das eEB angefordert wurde. 

Es wird dahingehend in der Nacht vom 16.09.2024 auf den 17.09.2024 ein Hotfix der beA-Version zur Optimierung der eEB-Abgabe zur Verfügung gestellt. Die Aktualisierung auf 3.28.3 erfolgt ausschließlich in der zentralen beA-Anwendung im Rechenzentrum, sodass weder eine Update-Meldung erscheint, noch ein Zutun des Anwenders erforderlich ist. 

Sofern möglich, warten Sie bitte mit der Übersendung elektronischer Empfangsbekenntnisse bis zum Morgen des 17.09.2024. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie das Datum der tatsächlichen Kenntnisnahme von den übersandten Dokumenten eintragen müssen und dass die beA-Webanwendung Ihnen ermöglicht, auch zurückliegende Daten einzutragen.

Seit Inbetriebnahme der beA-Version 3.28.3 am 17.09.2024 ist die hiermit gemeldete Einschränkung behoben. Antworten auf eEB-Anforderungen, die ab dem 17.09.2024 erstellt wurden, können nun wieder wirksam versendet werden.