Aus dem Anwenderkreis wurde eine Auffälligkeit bei angeforderten elektronischen Empfangsbekenntnissen (eEB) gemeldet, die innerhalb des beA-Systems (also RA an RA) von einer Kanzleisoftware übermittelt und in der beA-Webanwendung bearbeitet werden.
Der Empfänger einer solchen Anforderung kann nach erfolgreicher eEB-Abgabe oder eEB-Ablehnung in der beA-Webanwendung nicht erkennen, dass diese Anforderung bereits beantwortet wurde. Die Nachricht behält derzeit die Kennzeichnung, dass das eEB noch abzugeben ist. Das dazu übermittelte Empfangsbekenntnis befindet sich im Ordner Gesendet, kann aber dann nicht zur Anzeige geöffnet werden. Der Empfänger der zugehörigen Antwort kann diese ebenfalls nicht erfolgreich einsehen.
Die Behebung des Fehlers erfolgt mit der Aktualisierung auf die beA-Version 3.19.