Neben den beA-Karten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten auch die beA-Software-Zertifikate einen sicheren Zugang zu Ihren beA-Postfächern.
Nachdem durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im vergangenen Jahr alle beA-Karten Basis ausgetauscht worden sind und den Anwältinnen und Anwälten damit bereits Karten der neuesten Generation zur Verfügung stehen, beginnt noch in diesem Jahr der Tausch der beA-Software-Zertifikate.
Warum müssen die beA-Software-Zertifikate getauscht werden?
Der Tausch erfolgt für alle bis dato ausgestellten Software-Zertifikate.
Digitale Zertifikate haben aus Sicherheitsgründen stets eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer. So ist sichergestellt, dass sie immer dem aktuellen Stand der Technik sowie den neuesten Sicherheitsbestimmungen entsprechen. beA-Software-Zertifikate haben eine Gültigkeit von sieben Jahren. Die ersten im Dezember 2016 ausgegebenen Zertifikate laufen daher in diesem Jahr aus. Mit Ablauf der Gültigkeit eines Zertifikats ist die Verwendung im beA System nicht mehr möglich.
Zusätzlich sollen auch die nicht unmittelbar ablaufenden Zertifikate zeitnah ausgetauscht werden, um auf eine zukunftssichere Schlüssellänge nach Stand der Technik zu wechseln.
Weitergehende Informationen zum Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer finden Sie unter Tausch beA-Softwarezertifikate
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die weiteren Schritte zur Verwendung der neuen Software-Zertifikate im beA.
Übersicht der einzelnen Schritte, die für eine erfolgreiche Verwendung der getauschten Software-Zertifikate im beA erforderlich sind:
Durch die Postfachinhaber: Empfohlene Maßnahmen in Vorbereitung eines Tauschs
- Für einen Austausch erhalten Inhaberinnen und Inhaber von beA-Software-Zertifikaten ab dem 20.11.2023 die Möglichkeit, über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate zu erstellen. Sofern Sie an einem oder mehreren Ihrer Software-Zertifikate keinen Bedarf mehr haben, können Sie das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ebenfalls über Ihr Kundenportal kündigen.
- Halten Sie soweit möglich Rücksprache mit Ihren Mitarbeitenden, welches Softwarezertifikat von wem genutzt wird und welche Berechtigungen diesbezüglich bestehen.
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Empfohlene Maßnahmen in Vorbereitung eines Tauschs
Durch die Postfachinhaber oder Mitarbeitenden (je nach Verwendung des Software-Zertifikates): Hinterlegung eines neuen Software-Zertifikates im beA
- Anmeldung mit dem bisher verwendeten Sicherheits-Token (VOR Ablauf der Gültigkeit)
- Hinterlegung des neuen Software-Zertifikates als neuen Sicherheits-Token im eigenen Profil
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Hinterlegung eines neuen Software-Zertifikates im beA
Durch die Postfachinhaber oder entsprechend berechtigte Personen: Freischaltung des neuen Software-Zertifikats
- Freischaltung durch die Mitarbeitenden selbst (entsprechenden Sicherheits-Token (beA-Karte Mitarbeiter) und notwendige Berechtigung vorausgesetzt)
- Bei nicht vorliegender Berechtigung (Recht 19) Freischaltung durch den/die Postfachinhaber, auf dessen Postfächer Zugriff bestehen soll
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Freischaltung des neuen Sicherheits-Token durch den Postfachinhaber
Supportkontakte:
Die Bundesnotarkammer hat in ihrer Onlinehilfe eine Seite speziell zum Thema Tausch der beA-Software-Zertifikate zur Verfügung gestellt und ist für konkrete Rückfragen über ihr Kontaktformular erreichbar.
Liegen Ihnen neue beA-Software-Zertifikate vor und haben Sie Fragen zum Vorgehen zur Hinterlegung dieser im beA, dann wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter servicedesk@beasupport.de