Frau mit Laptop

Wichtiger Hinweis zum Tausch der beA-Karten Mitarbeiter

Die Zertifizierungsstelle der BNotK hat alle neuen beA-Karten Mitarbeiter versendet.

Der Abschluss des Versands durch die Bundesnotarkammer bedeutet, dass für alle bisherigen beA-Karten Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 3) jeweils eine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) vorliegen sollte.

Die alten beA-Karten Mitarbeiter werden in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar sein, da diese von der Bundesnotarkammer gesperrt werden. Der Zeitpunkt wird rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Keine Tauschkarte erhalten?

 

Sollte Ihnen eine beA-Karte Mitarbeiter der alten Generation (Kartennummer beginnend mit 3) vorliegen und Sie dazu keine neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) bekommen haben, muss sich die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt, die/der die Bestellung seinerzeit aufgegeben hat, möglichst schnell mit der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer in Verbindung setzen. Um die zügige Bearbeitung zu gewährleisten, nutzen Sie bitte dazu das von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellte Kontaktformular.

 

Tauschkarte erhalten, aber noch nicht in Verwendung?

 

Liegt Ihnen die neue beA-Karte Mitarbeiter (Kartennummer beginnend mit 8) bereits vor, muss diese bitte zeitnah im System hinterlegt werden. Beachten Sie dazu bitte unsere Anleitungen in der Rubrik Aktualisierung von beA-Sicherheits-Token im Bereich Fragen & Antworten:

 

Informationsseiten

 

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat alle wichtigen Informationen unter folgendem Link zusammengefasst:

Der beA-Anwendersupport unterstützt mit folgenden Informations- und Anleitungsartikeln: