Neue Funktionen in R 3.11.0
Vereinfachte Auswahl von Authentifizierungstoken
Nach dem „Anmelden“ auf der Startseite der beA-Webanwendung wird ein Dialog zur Auswahl von Sicherheitstoken angeboten. Auch wenn nur ein Sicherheitstoken zur Auswahl steht, musste dieser Sicherheitstoken bisher vom Benutzer markiert werden, bevor eine Bestätigung der Auswahl mit der Schaltfläche „OK“ erfolgen konnte.
Wenn bei Betätigung der Schaltfläche „Anmelden“ genau ein Sicherheitstoken zur Auswahl steht, dann wird dieser Token in der beA-Version 3.11 automatisch vorausgewählt.
Diese Situation wird erkannt, wenn
- entweder ein Hardware-Token im Kartenleser eingelegt und kein Software-Token im Zertifikatspeicher des Benutzers importiert war ODER
- wenn kein Hardware-Token im Kartenleser eingelegt und genau ein Software-Token im Zertifikatspeicher des Benutzers importiert war. In nachfolgendem Beispiel war eine beA-Karte im Kartenleser eingelegt.
Die automatisch vorgenommene Vorauswahl ist durch farbliche Hinterlegung kenntlich gemacht:

Sie können in einem derartigen Fall unmittelbar mit der Schaltfläche „OK“ fortsetzen.
Wenn bei Bestätigung der Schaltfläche Anmelden kein Sicherheitstoken zur Auswahl stand und danach ein Hardware-Token durch Einlegen in das Kartenlesegerät hinzukommt, wird dieser hinzugefügte Hardware-Token nicht automatisch vorausgewählt. Falls durch das nachträgliche Einlegen eines Hardware-Tokens in ein Lesegerät ein weiterer Token dynamisch hinzukommt, wird eine zuvor bereits vorgenommene Auswahl eines Software-Tokens wie bisher deaktiviert.
Kennzeichnung von Nachrichtenentwürfen als „persönlich/vertraulich“
Bisher konnte in der Kommunikation von Anwalt zu Anwalt eine Nachricht nicht als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnet werden.
Mit der beA-Version 3.11 kann das Attribut „persönlich/vertraulich“ für Nachrichtenentwürfe in Postfächern von Rechtsanwälten gesetzt werden. Damit sollen zukünftig auch mit dem beA Hinweise auf Verstöße gegen Berufspflichten gemäß § 25 BORA in vertraulicher Form von Anwalt zu Anwalt übermittelt werden können.
Das Attribut „persönlich/vertraulich“ können Sie beim Erstellen einer neuen Nachricht aktivieren. Es wird für die Nachricht selbst ausgewählt und kann nicht empfängerspezifisch gesetzt werden. Allerdings kann das Attribut nicht an Empfängerpostfächer außerhalb des beA (z. B. Gerichte, Behörden, …) übermittelt werden. Wenn Sie mit der Maus über dem Datenfeld „persönlich/vertraulich“ schweben, wird deshalb ein Hinweis „Nur beA intern“ eingeblendet:

Eine eingehende und als "persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Nachricht kann wie bisher nur durch den Postfachinhaber sowie Benutzer mit den folgenden Rechten verarbeitet werden:
11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken → enthält Recht 11
Der Zugriffsschutz bezieht sich insbesondere auf die Anhänge, die einer Nachricht beigefügt sind. Zudem werden Zugriffsrechte bei der Bearbeitung rücklaufender eEBs geprüft:
16 - EBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
17 - EBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
Nach dem Öffnen einer als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichneten Nachricht können Sie eine Kennzeichnung als „persönlich/vertraulich“ in der Nachrichtenanzeige sehen:

In der Druckansicht nach Betätigung der Schaltfläche „Drucken“ und im Nachrichtenexport nach Betätigung der Schaltfläche „Exportieren“ ist das Kennzeichen „persönlich/vertraulich“ in der beA-Version 3.11 nicht sichtbar. Diese Funktionalitäten werden mit einer der folgenden Versionen der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt werden.
Nach Betätigung der Schaltfläche „Antworten“ zu einer Nachricht wird der Wert des Attributs „persönlich/vertraulich“ in den neu entstehenden Nachrichtenentwurf übernommen und kann dort nachfolgend weiter angepasst werden. Diese Übernahme erfolgt auch für die Erstellung des Entwurfs eines rücklaufenden eEBs.
In der Nachrichtenübersicht können persönliche/vertrauliche Nachrichten wie bisher sichtbar gemacht werden. Wenn Sie persönliche/vertrauliche Nachrichten in einem Ordner nicht als „persönlich/vertraulich“ erkennen können, müssen Sie ggf. die Spaltenauswahl und/oder die Spaltenreihenfolge in diesem Ordner anpassen:

Ausgewählte Nachrichtenentwürfe können Sie in der Nachrichtenübersicht mit der Schaltfläche „Markieren als …“ als „persönlich/vertraulich“ kennzeichnen, wodurch das Symbol eines Schlosses für alle derartig gekennzeichneten Nachrichten eingeblendet wird:

Folge der Kennzeichnung ist, dass das Attribut „persönlich/vertraulich“ an allen markierten Nachrichten gesetzt wird, wenn es noch nicht gesetzt war. Umgekehrt können Sie die Kennzeichnung in ausgewählten Nachrichtenentwürfen mit „Markieren als …“ und „persönlich/vertraulich aufheben“ auch wieder entfernen.
Vorbereitungen auf eine neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer
Im beA-Sondernewsletter 2/2022 hat die BRAK bereits über einen bevorstehenden Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die damit verbundene Umstellung auf eine neue Generation von Chipkarten informiert. In der beA-Version 3.11 wurden die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer in der beA-Webanwendung genutzt werden kann. Für Sie als Benutzer von Chipkarten der Bundesnotarkammer ändert sich mit der beA-Version 3.11 aufgrund der vorgenommenen Anpassungen im beA noch nichts. Diesbezüglich folgen zu einem späteren Zeitpunkt genauere Informationen.
Unterstützung der Signaturkarten der Anbieter Telesec (TCOS 3.0 Signature Card 2.0) und D-Trust (4.1)
Mit Bereitstellung der beA-Version 3.11 können Signaturkarten der Generation D-Trust 4.1 und TeleSec (TCOS 3.0 Signature Card 2.0) in der beA-Webanwendung für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden. Damit können Benutzer dieser Kartengeneration Schriftsätze und rücklaufende elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch signieren. Nach dem Rollout der beA-Version 3.11 werden die unterstützten Kartenprodukte zusätzlich in der aktualisierten Anwenderhilfe für Sie aufgeführt sein.
Anzahl und Gesamtgröße elektronischer Dokumente in Anhängen von Nachrichten
Ziff. 3 der Zweiten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) vom 10.2.2022 begrenzt vom 1.4.2022 bis zum 31.12.2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt:
a) auf höchstens 200 Dateien und
b) auf höchstens 100 Megabyte.
Die dafür erforderlichen Anpassungen der beA-Webanwendung werden mit der beA-Version 3.11 bereitgestellt. Bisher galten nach Ziff. 3 der ersten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischen-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – ERVB 2022 die Grenzwerte 100 Dateien und 60 Megabyte. Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung der Datenmengen erst ab dem 1.4.2022 gilt, auch wenn die neue beA-Version bereits am 31.03.2022 herausgegeben wird.
Wie bisher können Sie mit der Schaltfläche „Anhang hochladen“ Anlagen und Schriftsätze zu einem Nachrichtenentwurf hinzufügen. Nach der Auswahl der Dateien im Dateisystem erscheint ein Dialog, in dem die angepassten Grenzwerte hinsichtlich der Anzahl und Gesamtgröße der Dokumente sichtbar werden:

An selber Stelle wird wie bisher für den Anwender eine Überschreitung der Werte beim Hochladen erkennbar:
