Mit der beA-Version 3.20 wurde ein selten aufgetretener Fehler behoben, der dazu führte, dass eingehende Nachrichten nicht verarbeitet werden konnten.
Mit der beA-Version 3.20 wird eine neue Version der Basiskomponente der beA Client Security bereitgestellt. Im Rahmen dieser Aktualisierung wird die in der beA Client Security enthaltene Java-Version aktualisiert.
Die beA-Version 3.20 beinhaltet kein Update der Anwendungskomponente der beA Client Security, diese verbleibt somit in der Version 3.19.0.2.
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unseren Artikel unter Fragen & Antworten, der die verschiedenen Komponenten der beA Client Security erklärt: Aktuelle Versionen der beA-Komponenten
Nach Installation der neuen Basiskomponente der beA Client Security in Version 3.4.3, die mit der beA-Version 3.20 bereitgestellt wird, ist es nicht mehr erforderlich, für die Aktualisierung bzw. Installation der beA Client Security die Einstellungen unter MacOS Ventura anzupassen, wie es in unserem Artikel beA und MacOS Ventura beschrieben war.
Der Empfänger einer eEB-Anforderung von einem anderen beA-Anwender, der diese Anforderung via Kanzleisoftware versendet hat, konnte nach erfolgreicher eEB-Beantwortung in der beA-Webanwendung nicht erkennen, dass diese Anforderung bereits beantwortet wurde. Die Nachricht behielt die Kennzeichnung, dass das eEB noch abzugeben ist. Das dazu übermittelte Empfangsbekenntnis befand sich im Ordner Gesendet, konnte aber dann nicht zur Anzeige geöffnet werden. Der Empfänger der zugehörigen Antwort konnte diese ebenfalls nicht erfolgreich einsehen. (siehe Bearbeitung einer Anforderung eines von einem Rechtsanwalt angeforderten eEB). Der Fehler ist mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x behoben.
Das Nachrichtenjournal konnte im beA angezeigt werden, aber beim Versuch, das Nachrichtenjournal zu exportieren erschien eine Fehlermeldung. Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x ist der Fehler behoben, sodass der Export des Nachrichtenjournals wieder nutzbar ist.
Der über Fehler beim Vergeben von Etiketten innerhalb von Sichten gemeldete Fehler ist mit der Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x behoben.
Das Verschieben von Nachrichten aus der Nachrichtenübersicht innerhalb einer Sicht verursachte eine Fehlermeldung. Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x ist der Fehler behoben.
Beim Drucken von Nachrichten wurde in der Druckansicht eine vorhandene Signaturdatei nicht angezeigt und kein Betreff visualisiert (Druckansicht unvollständig). Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x wird die Druckausgabe einer Nachricht wieder vollständig sein.
Beim Erstellen einer Nachricht an die Justiz wurde seit Inbetriebnahme der 3.18 das Feld "Justizbehörde" nicht mehr automatisch befüllt und beim Beantworten einer Nachricht von der Justiz ging in der Antwort die Zuordnung der Justizbehörde verloren. Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x funktioniert die automatische Befüllung des Feldes wieder.
Folgende Seite des beA Anwenderhandbuchs wurden hinzugefügt bzw. aktualisiert:
Beim Aufruf der URL https://bea-brak.de öffnet sich mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19.x zunächst das neue beA-Portal. Von dort aus besteht dann die Möglichkeit,
zu öffnen. Im unteren Bereich befinden sich die Verlinkungen zum Supportportal (Support) und zum Anwenderhandbuch (Hilfe).
Zentral ist mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.19 die Anmeldung am Postfach auf der beA-Startseite integriert. Die Möglichkeit zum Download der beA Client Security, sowie die Funktionen zur Erstregistrierung mit oder ohne eigenes Postfach und eine Zertifikatsverwaltung zur Einsicht der für die Anmeldung verwendbaren Sicherheits-Token und deren Gültigkeit sind nun unten rechts im Footer verlinkt. Zu beachten ist hierbei, dass Funktionen wie Anmeldung, Registrierung und Zertifikatsverwaltung weiterhin die gestartete beA Client Security voraussetzen, also erst nutzbar sind, wenn diese ausgeführt wurde.
Fehlermeldungen werden nun nicht mehr als weiterer Dialog angezeigt, sondern auf der Website ganz oben als Hinweis eingeblendet.
Sowohl auf der Startseite des beA-Portals als auch auf der Startseite der beA-Webanwendung wird ein zusätzlicher, rot hinterlegter Banner eingeblendet, wenn Einschränkungen am beA bekannt sind. Ein Klick auf diesen Banner führt zu der Übersicht der Verfügbarkeitsmeldungen im Support-Portal.
Die Anmeldung an der beA-Startseite wurde vereinfacht, indem der Dialog zur Auswahl der Sicherheits-Token in die Anmeldeseite integriert wurde.
Bei der Verwendung von Software-Token für die Anmeldung wird die PIN des Sicherheits-Token von Browsern wie ein Passwort behandelt. Das bietet dem Nutzer die Möglichkeit das Passwort im Browser abzuspeichern. Dies ist optional und kann auch in den Browser Einstellungen abgestellt werden.
Über die neue Zertifikatsverwaltung (unten rechts auf der Startseite der beA-Webanwendung) wird beim Importieren eines neuen Software-Tokens nicht mehr zwingend die Vergabe eines neuen PIN erforderlich, sondern kann optional gewählt werden.
Das Löschen von Software-Token in der Zertifikatsverwaltung ist nun ohne PIN-Eingabe möglich, sodass nun Zertifikate, zu denen die PIN verlorengegangen ist, einfacher aus der Übersicht gelöscht werden können. Eine Bestätigung zur beabsichtigten Löschung ist weiterhin erforderlich.
Mit Bereitstellung der beA-Version 3.19 kann die neue Generation der DGN-Signaturkarten in der beA-Webanwendung für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden. Damit können Benutzer dieser Kartengeneration Schriftsätze und rücklaufende elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch signieren. Nach Inbetriebnahme der beA-Version 3.19 werden die unterstützten Kartenprodukte zusätzlich im aktualisierten beA Anwenderhandbuch für Sie aufgeführt sein.
Es wurde ausschließlich die beA-Webanwendung aktualisiert. Die Aktualisierung beinhaltete kleinere betriebliche Fehlerbehebungen ohne Auswirkungen für beA-Anwender.
In bestimmten Konstellationen war es einem Rechtsanwalt mit der Rolle "VHN-Berechtigte" im Postfach der BAG, dessen Mitglied er ist, nicht immer möglich, Schriftsätze unsigniert zu versenden. Mit Inbetriebnahme der beA Version 3.18 ist dieser Fehler behoben und VHN-Berechtigte können ihr Recht wie vorgesehen ausüben.
Folgende Seite des beA Anwenderhandbuchs wurden aktualisiert:
Beim Hinterlegen von Sicherheits-Token ohne SAFE-ID durch den Postfachbesitzer wurde bislang nicht ausreichend verdeutlicht, dass Token nur für das entsprechende Postfach gelten und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Mit 3.18 erscheint nun folgender Warnhinweis:
Mit der beA-Version 3.18 stehen weitere Tastenkombinationen zur erleichterten Bedienung des beA zur Verfügung:
STRG+EINGABETASTE = versendet Nachrichten
Alt + h = öffnet eine Auswahl von Anhängen zum Hochladen im Dialog "Nachrichtenentwurf erstellen"
Alt + k = Prüfprotokoll
Alt + v = öffnet den Dialog "Nachricht verschieben"
Alt + d = Nachricht(en) in Papierkorb verschieben
Alt + m = Empfänger hinzufügen -Dialog öffnet sich im Dialog "Nachrichtenentwurf erstellen"
Alt + a = auf Nachricht antworten
Alt + w = Nachricht weiterleiten
Alt + t = Öffnet das Feld für den Nachrichtentext im Dialog "Nachrichtenentwurf erstellen" zur Bearbeitung
Alt + s = Nachricht speichern im Dialog "Nachrichtenentwurf erstellen"
Alt + x = Entspricht einem Klick auf "Externe Strukturdaten hochladen" im Dialog "Nachrichtenentwurf erstellen" und öffnet den Dialog "Datei(en) auswählen".
Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in einigen Browsern durch individuelle Einstellungen einzelne Tastenkombinationen bereits belegt sind und in solchen Fällen für die beA-Webanwendung nicht die gewünschte Aktion ausgeführt wird.
Der Bereich unter dem Reiter „Berichte“ wird mit 3.18 vollständig dem Bereich „Administration“ untergeordnet und ist somit in Rechtsanwaltspostfächern nicht mehr verfügbar.
Es wurde ausschließlich die beA-Webanwendung aktualisiert. Die Aktualisierung beinhaltete kleinere betriebliche Fehlerbehebungen ohne Auswirkungen für beA-Anwender.
Die Schaltfläche zum Löschen von Sicherheits-Token in der Profilverwaltung war inaktiv, wenn der zu löschende Sicherheits-Token nicht mehr gültig war. Ab Version 3.17 kann ein abgelaufener Sicherheits-Token gelöscht werden, sofern ein gültiger und freigeschalteter Sicherheits-Token vorhanden ist.
Mit 3.17 wurde ein Fehler bei der Bearbeitung (Vergabe/Löschen) von Etiketten an der geöffneten Nachricht behoben.
Es erfolgt mit 3.17 vor dem Versand einer Nachricht zusätzlich eine Prüfung auf die Übereinstimmung der tatsächlich angefügten Anlagen mit den im automatisiert erstellten Strukturdatensatz referenzierten. Bei Nichtübereinstimmung wird eine Fehlermeldung angezeigt, die besagt, dass die Nachricht defekt ist. Diese Prüfung behebt einen Fehler, der verursacht hat, dass Empfänger der Justiz vereinzelte Nachrichten nicht verarbeiten konnten, weil die referenzierten Anlagen nicht mit den tatsächlich übermittelten übereinstimmten.
Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 wird die Anwenderhilfe der beA-Webanwendung auf eine neue technologische Basis umgestellt. Sie ist somit über das Service-Portal des beA-Anwendersupportes erreichbar, weiterhin aber ebenfalls über die "Hilfe-Funktion" der beA-Webanwendung. Eine ausführliche Beschreibung des neuen Auftritts der Anwenderhilfe finden Sie im Newsletter der BRAK Ausgabe 2/2023 v. 15.3.2023 unter der Überschrift "Anwenderhilfe der beA-Webanwendung im neuen Gewand".
Unter Windows wird die Aktualisierung auf die beA-Version 3.17 nicht angeboten, wenn die Basiskomponente (Client Security Installer) bislang nicht in der Version 3.3.3 (64-bit, seit 08.12.2022 verfügbar, nur mit Administrationsrechten installierbar) installiert wurde. Es erscheint beim Versuch, sich im beA anzumelden die Fehlermeldung "Verwendete ClientSecurity Version zu alt".
Siehe: Abkündigung beA-Win-32-Bit und den beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 2/2023 v. 15.03.2023
Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unseren Artikel unter Fragen & Antworten, der die verschiedenen Komponenten der beA Client Security erklärt: Aktuelle Versionen der Client Security und der beA-Anwendung
In der beA-Webanwendung wird ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 im Dialog "Nachrichtenübersicht" für ein- und ausgehend versendete Nachrichten (Ordner inkl. Unterordner: Posteingang, Gesendet und Papierkorb) eine Spalte "Signaturstatus" angezeigt.
Der Signaturstatus wird in den Symbolen der Ampelfarben grün, gelb oder rot angezeigt. Ungeprüfte Nachrichten (z.B. ungeöffnete Nachrichten von extern oder Altnachrichten, die noch nicht geprüft wurden) werden ohne Symbol angezeigt.
Ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 wird ein Postfachinhaber bzw. ein entsprechend berechtigter Anwender direkt auf die notwendige Freischaltung von Sicherheits-Token hingewiesen:
Bislang musste beim Anlegen von Benutzern (z.B. Mitarbeiter, Vertreter) immer eine Anrede ausgewählt werden (Herr / Frau). Ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 ist es möglich, dieses Feld unbefüllt zu lassen.
Das beA erscheint mit der beA-Version 3.17 in einem grundsätzlich kontrastreicheren Farbschema.
Bisher enthielt der Nachrichtenexport die Anhangs-Informationen:
Ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 erfolgt der Nachrichtenexport verkleinert, indem innerhalb der Datei <Nachrichten-ID>.xml keine Base-64-kodierten Inhaltsdaten zu den Anhängen mehr ausgegeben werden.
Seit Inbetriebnahme der beA-Version 3.15 am 27.10.2022 war im Stylesheet des elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB) die Schaltfläche "Erstelle PDF - Dokument" enthalten. Die Schaltfläche war ohne Funktion. Die Justiz hat ein neues Stylesheet ohne diese Schaltfläche zur Verfügung gestellt, das ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 in beA angezeigt wird.
Fehlte dem angemeldeten Benutzer (z.B. Mitarbeiter) ein zum Senden erforderliches Recht, enthielt die Rückmeldung bislang keine konkrete Begründung für den fehlgeschlagenen Versand. Zukünftig wird in der Rückmeldung zum fehlgeschlagenen Versand konkret auf die fehlende Berechtigung hingewiesen.
Beinhaltet eins der Felder Aktenzeichen (Absender oder Empfänger), Betreff oder Nachrichtentext ein unzulässiges Zeichen, wird ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.17 deutlicher auf Standort und Art des Fehlers hingewiesen. Die angezeigte Fehlermeldung nennt das Feld, in dem ein ungültiges Zeichen enthalten ist, das betroffene Feld wird rot umrandet dargestellt und Stellen hervorgehoben, an denen ein Sonderzeichen eingebracht war.
Die Fehler, die bei Verwendung von Proxies beim Download bzw. bei der Installation der beA Client Security ab Nutzung des Installers 3.2.3 aufgetreten sind, sind mit der Aktualisierung behoben, auch für Proxy-Server, die eine Nutzer-Authentifizierung erfordern. Voraussetzung ist die Aktualisierung der beA Basiskomponente auf die Version 3.3.3.
In der der Benutzerverwaltung wurde ein Benutzer nach Entzug sämtlicher Rechte und Rollen nicht aus der Liste entfernt. Mit der Aktualisierung auf 3.16 ist diese Funktionalität wieder gegeben.
Folgende Seiten der Anwenderhilfe wurden aktualisiert:
Aufgrund der ansteigenden Anforderungen im Bereich der IT-Security und der Tatsache, dass es ab dem 01.01.2023 möglich sein wird, über beA Nachrichten mit einer Gesamtgröße von 200 Megabyte und maximal 1000 Dateien zu übersenden und zu verarbeiten, wird das beA-System ab Version 3.16 ausschließlich in einer 64-Bit-Version angeboten, um die Nutzung des beA auch zukünftig zu gewährleisten.
Windows-Betriebssysteme mit einer Wortbreite von 32-Bit werden diese Anforderungen nicht mehr in ausreichender Zeit und Qualität bewältigen können. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel
Jeder Nutzer, der sich mit einer beA Karte an beA anmeldet, bei welcher die erste Ziffer der 8-stelligen Kartennummer mit 2 beginnt, erhält vor der PIN-Eingabe das folgende Pop-Up:
Das Bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis ist ab Inbetriebnahme der beA-Version 3.16 über die folgende URL erreichbar:
Aufrufe der alten URL werden auf die neue URL umgeleitet.
Mit Inbetriebnahme der beA-Version 3.16 entfällt zudem die Eingabe des Sicherheitscodes in der BRAV-Suche. Der Schutz vor systematischen und massenhaften Datenabfragen wird nun betriebsseitig vorgenommen.
Mit der Version 3.15.6 wird ein Fehler behoben, der vereinzelt dazu führte, dass Nachrichten beim Empfänger in der Justiz nicht verarbeitet werden konnten.
Die seit der Inbetriebnahme der beA-Version 3.15.4 angewandte Prüfung auf Sonderzeichen in den Feldern "Betreff" oder "Aktenzeichen" wurde an die Vorgaben der Justiz angepasst. Somit wird auch der Fehler bei der Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) behoben, der dann auftrat, wenn mit einer Nachricht der Justiz, die die Abgabe eines eEB erforderlich machte, Aktenzeichen mit Sonderzeichen übermittelt wurden.
Der im Artikel Unvollständiger Versand nach Korrektur eines der Felder Aktenzeichen oder Betreff beschriebene Fehler, der auftrat, nachdem aufgrund einer Fehlermeldung wegen Verwendung eines Sonderzeichens in den Feldern "Betreff" oder "Aktenzeichen" Änderungen vorgenommen wurden, ist mit dieser Version behoben.
Nicht zu übersetzende Wörter wurden in der englisch-sprachigen Version des BRAV ohne Umlaut dargestellt (z.B. Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen). Der Fehler wurde behoben.
In bestimmten Konstellationen konnte es vorkommen, dass bei Nutzung der Fernsignatur eine doppelte Signaturdatei erstellt wurde, was zur Fehlermeldung führte. Der Fehler wurde behoben.
Beim Versenden von Nachrichten wurden nach einem Fehler beim Versenden für eine Nachricht, auch alle folgenden Nachrichten nicht versendet. Ab Version 3.15 wird der gescheiterte Versand einer Nachricht nicht den Versand folgender Nachrichten blockieren.
Bislang konnte es vorkommen, dass ein beim Versand automatisiert angefügter Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) nicht erfolgreich übermittelt wurde, sodass die betroffene Nachricht vom Empfänger nicht verarbeitet werden konnte. Zukünftig wird eine zusätzliche Prüfung beim Versand dafür sorgen, dass eine solche Nachricht nicht versandt, sondern gespeichert wird. Der Versand der Nachricht kann so erneut angestoßen werden und wird nur abgeschlossen, wenn der Strukturdatensatz erfolgreich mitgegeben wird.
Ein neuer Prüfmechanismus im beA wird unterbinden, dass Nachrichten mit Sonderzeichen in den Feldern Betreff oder Aktenzeichen versendet werden können. In der Vergangenheit erzeugten solche bei Empfängern der Justiz dafür, dass die Nachrichten nicht verarbeitet werden konnten. Wurden entsprechende Sonderzeichen eingegeben, wird ab Version 3.15 beim Versuch zu Senden mit der Fehlermeldung "Das entstehende XJustiz enthält ungültige Zeichen. Bitte passen Sie Ihre Eingaben entsprechend an." darauf hingewiesen.
Die häufig in dem Zusammenhang genutzten Sonderzeichen : & - , / ! ( ) _ + können weiterhin verwendet werden, Fehler verursachen bspw. der lange Gedankenstrich (–) und der rückwärtige Schrägstrich (\).
Folgende Seiten der Anwenderhilfe wurden aktualisiert:
Unterstützte Kombinationen: Betriebssystem - Chipkartenleser - Signaturkarte
Unterstützte Chipkartenlesegeräte
Unterstützte Signaturkarten und Hardware-Token
Die Beschränkung der Treffer in der BRAV-Suche wird aufgehoben.
Die bislang neben persönlich/vertraulich zur Verfügung stehenden Checkboxen dringend und zu prüfen werden aus beA entfernt.
Für die Kommunikation mit Gerichten soll eine Sendungspriorität eingeführt werden, welche zukünftig auch über den Strukturdatensatz, also die xjusiz_nachricht.xml, übertragen wird.
Erkennbar wird eine Nachricht, die mit Sendungspriorität im beA eingeht, über die Spalte "!", die bislang für dringende Nachrichten innerhalb des beA-Systems verwendet wurde:
Soll aus beA eine Nachricht mit Sendungspriorität an ein Postfach der Justiz versandt werden, kann die Sendungspriorität nach Auswahl des gewünschten Empfängers über das zusätzliche Feld ausgewählt werden:
ACHTUNG: Dieses Feld steht nicht für einen Versand innerhalb des beA-Systems, also an andere beA-Empfänger, zur Verfügung!
Bislang wurde das Aktenzeichen des Empfängers nicht in der eEB-Antwort visualisiert. Mit dieser Aktualisierung wird der Wert zukünftig entsprechend angezeigt.
Nach Anmeldung mit einem Software-Token wurde die Schaltfläche zum Suchen von Benutzern mit oder ohne Postfach in der Benutzerverwaltung nicht mehr angezeigt, auch wenn die erforderliche Berechtigung vergeben war. Der Fehler wurde behoben.
Die Vergabe von Rechten an Mitarbeiter, die für mehrere Postfächer verwaltet werden sollten, konnte nicht postfachspezifisch erfolgen. Eine Markierung des Mitarbeiters für eins der verwalteten Postfächer verursachte automatisch auch die Markierung der Rolle an anderen verwalteten Postfächern. Der Fehler wurde behoben. Die Berechtigungen können mit Nutzung der neuen beA-Version postfachspezifisch geändert werden.
Es war nicht möglich, einer von der Rechtsanwaltskammer eingetragenen Vertretung weitere Rechte hinzuzufügen. Der Fehler wurde behoben. Nach Markierung der Rolle des Benutzers können nun weitere optionale Berechtigungen vergeben werden.
Behebung eines Fehlers bei der Verwaltung von mehr als 40 Benutzern durch entsprechend berechtigte Mitarbeiter.
Kam es beim Empfang einer Nachricht zur Fehlermeldung, dass der Strukturdatensatz nicht valide ist, konnte die betroffene Nachricht bislang nicht exportiert werden. In der neuen Version der beA Webanwendung ist der Export einer solchen Nachricht dennoch möglich.
Bislang kam es zur Fehlermeldung "Es ist ein Fehler aufgetreten" beim Versuch, eine Nachricht aus einer im beA genutzten Sicht in den Papierkorb zu verschieben. Mit der aktuellen Version ist auch das Verschieben von Nachrichten aus einer Sicht heraus möglich.
Der im Portal unter Fehlermeldung "Zugriff verweigert" (beasupport.de) beschriebene Fehler beim Export von Nachrichten oder beim Hochladen von Anhängen konnte behoben werden. Mit der Aktualisierung des beA auf die Version 3.14 sind die genannten Aktionen wieder benutzerübergreifend möglich.
Bislang war es nicht möglich, Etiketten zu löschen, die in einem Filter in Sichten verwendet wurden. Durch diese Aktion wurde die Nutzersitzung im beA unvermittelt beendet. Mit der Aktualisierung auf 3.14 sorgt eine Routine, die zuvor alle Zuordnungen prüft und entfernt dafür, dass das Etikett fehlerfrei gelöscht werden kann.
Berufsausübungsgesellschaften sowie deren weitere Kanzleien und ggf. Zweigstellen erhalten ein eigenes beA-Postfach. Im Zuge dessen wird die neue Rolle VHN-Berechtigter eingeführt, welche vertretungsberechtigten anwaltlichen Mitgliedern einer Berufsausübungsgesellschaft zugeordnet werden kann. In diesem Zusammenhang auch neu, wurde das Recht 31 - Nachricht mit VHN versenden eingeführt, womit ein entsprechend berechtigtes Mitglied der BAG Nachrichten im Namen der Berufsausübungsgesellschaft auf einem sicheren Übermittlungsweg versenden kann. Die Rolle VHN-Berechtigter besitzt automatisch die folgenden Rechte:
Mit Version 3.14 des beA wird die Suche im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis dahingehend angepasst, dass Berufsausübungsgesellschaften (BAG), Rechtsanwälte, Zweigstellen und weitere Kanzleien gesucht und angezeigt werden können. Zweigstellen und weitere Kanzleien werden in Abhängigkeit zur BAG/ zu Rechtsanwälten angezeigt.
Es wird dem Postfachinhaber in beA ab Version 3.14 ermöglicht, Rollen an eine Person zu vergeben.
Die folgenden Rollen können vergeben werden:
Definierte optionale Rechte können dieser Person nach der Rollenvergabe zusätzlich zugeordnet werden.
Definierte optionale Rechte können dieser Person nach der Rollenvergabe zusätzlich zugeordnet werden.
Mit der Version 3.14 wird das Recht 30 - eEBs mit VHN versenden unter dem Recht 14 - eEBs versenden eingeführt, das einer Vertretung bzw. Zustellungsbevollmächtigten zukünftig ermöglicht, auch im Namen des Vertretenen (Postfachinhaber) eEBs zu beantworten. Dieses Recht kann NUR vergeben werden, wenn die zu berechtigende Person eine der Rollen Vertretung oder Zustellungsbevollmächtigte trägt, und wird somit nicht grundsätzlich in der Rechteverwaltung angezeigt.
Beim Versand einer Nachricht mit einer Größe knapp unter der Konfigurationsgrenze (100MB) kam es bislang zur Fehlermeldung "Ein Sendefehler ist aufgetreten. Die Nachricht ist möglichweise zu groß, bitte reduzieren Sie die Größe der Nachricht und versuchen Sie erneut zu senden". Ab der beA-Version 3.13 ist das Senden von Nachrichten in dieser Größe erfolgreich möglich.
Der im Portal unter Auffälligkeit beim Export von Nachrichten mit großen Anhängen gemeldete Fehler beim Exportieren ist mit der beA-Version 3.13 behoben.
Mit der beA-Version 3.13 stehen folgende Tastenkombinationen zur erleichterten Bedienung des beA wieder zur Verfügung:
Alt + n = Neue Nachricht
Alt + o = Nachricht öffnen (nur bei Einzelauswahl verfügbar)
Alt + p = Druck der aktuell geöffneten Nachricht
Alt + e = Export der aktuell geöffneten Nachricht
Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in einigen Browsern durch individuelle Einstellungen einzelne Tastenkombinationen bereits belegt sind und in solchen Fällen für die beA-Webanwendung nicht die gewünschte Aktion ausgeführt wird.
Die Lizenzbedingungen der in der beA Client Security eingebundenen Bibliotheken wurden überprüft und die Informationen aktualisiert.
Folgende Seiten der Anwenderhilfe wurden aktualisiert:
In den persönlichen E-Mail-Benachrichtigungen zum beA-Postfach wurden der Link zum Serviceportal des beA-Anwendersupportes und der Link zur Startseite der beA-Webanwendung ergänzt.
Ab Version 3.13.0 wird das Betriebssystem MacOS Monterey unterstützt.
Inhaber mehrerer Fernsignaturzertifikate können ab jetzt bei Signatur mit einer Fernsignatur in beA die gewünschte zu nutzende Signatur über eine Auswahlliste auswählen.
Der von verschiedenen Anwendern gemeldete Fehler, dass beim Export von gesendeten Nachrichten die Weboberfläche der beA-Webanwendung einfriert, konnte behoben werden.
An Nachrichten, die beim Empfang als persönlich/vertraulich gekennzeichnet sind, bleibt die Checkbox nun auch beim Weiterleiten dieser Nachrichten aktiviert.
Beim Verschieben von geöffneten Nachrichten in den Papierkorb kam es zum Fehler "Ein anderer Benutzer hat diesen Datensatz verändert". Der Workaround bestand im Verschieben der betroffenen Nachrichten über die Ordneransicht.
Der Fehler ist behoben, sodass geöffnete Nachrichten fehlerfrei in den Papierkorb verschoben werden können.
Nach Auswahl der Funktion Software-Token löschen im Anmelde-Dialog der beA-Webanwendung war es nicht möglich, den Vorgang abzubrechen. Der Fehler konnte behoben werden, sodass in der PIN-Eingabe-Aufforderung zur Bestätigung des Löschauftrages sowohl über Abbrechen als auch über X ein Abbruch erreicht wird.
Wurde kopierter Text im Feld Nachrichtentext eingefügt, der Tabulatoren enthielt (z.B. Tabellen), so wurde beim Speichern bzw. Versand des Nachrichtenentwurfs der erforderliche Anhang Nachrichtentext.pdf nicht erstellt. Der Workaround bestand aus dem Verzicht von Tabulatoren im Nachrichtentextfeld bzw. das Übermitteln solcher Texte, die die Verwendung von Tabulatoren erfordern, als separat erstellten Anhang. Mit der Version 3.12 der beA-Webanwendung konnte der Fehler in Bezug auf enthaltene Tabulatoren behoben werden. Bitte beachten Sie aber unsere Meldung zu einer weiterhin ähnlich bestehenden Fehlerlage: Fehler beim Erstellen der Nachrichtentext.pdf
Aktivierte ein Postfachinhaber für sein eigenes Postfach einen Filter und wechselte anschließend auf ein weiteres Postfach, auf das er Zugriff hat, so wurde der Filter für das zweite Postfach übernommen. War das Ergebnis dieses Filters für das weitere Postfach aber nun eine leere Menge, so trat ein Fehler auf. (Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.)
Das Verhalten wurde behoben, ein Wechsel zwischen den Postfächern ist nun fehlerfrei möglich.
Wurde eine Nachricht mit Sonderzeichen im Aktenzeichen versendet, so kam es hierdurch einerseits zu Fehlern bei der Verarbeitung durch den Empfänger, teilweise aber auch zu einem Fehler im beA, der sich darin äußerte, dass das Öffnen des Ordners in der sich die Nachricht befand (Gesendet), nicht mehr möglich war. Es erschien der Fehler: "Die Anfrage konnte nicht verarbeitet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut."
Mit der Version 3.12 wird man auf unzulässige Sonderzeichen hingewiesen.
Bislang war es unter MacOS BigSur notwendig, die beA Client-Security mehrfach manuell zu starten. Mit der kommenden Aktualisierung (inkl. der neuen beA Basiskomponente) startet die beA Client-Securitiy auch unter MacOS BigSur zuverlässig.
Ab der beA-Version 3.12 können in der beA-Webanwendung qualifizierte elektronische Signaturen für Dokumente und elektronische Empfangsbekenntnisse entweder mit dem Fernsignaturdienst der BNotK erzeugt werden oder wie bisher mit dafür geeigneten und unterstützten Signaturkarten. Eine Übersicht der unterstützten Signaturkarten finden Sie in der Anwenderhilfe. Das beA-System unterstützt Sie bei der Suche nach vorhandenen Signaturzertifikaten: Befindet sich im Kartenleser eine Signaturkarte mit qeS-Zertifikat, so wird das auf der eingelegten Karte gespeicherte qualifizierte Zertifikat angezeigt und verwendet. Befindet sich im Kartenleser eine beA-Karte der neuen Generation, dann wird geprüft, ob zu dieser Karte ein qualifiziertes Zertifikat im Fernsignaturdienst der BNotK hinterlegt ist.
Um den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer nutzen zu können, müssen Sie ein geeignetes Signaturzertifikat erwerben. Der Inhaber eines beA kann Fernsignaturen erzeugen, wenn er eine personengebundene beA-Karte der neuen Kartengeneration nebst PIN besitzt und zu dieser beA-Karte ein qualifiziertes Zertifikat im Fernsignaturdienst bei der BNotK hinterlegt ist. Hier finden Sie Informationen, welche Schritte Sie für den Erwerb eines qualifizierten Zertifikats für den Fernsignaturdienst der BNotK unternehmen müssen.
Mit der beA-Version 3.12 unterstützt die beA-Webanwendung den Nachrichtenversand an derartige nicht-öffentliche Postfächer. Es wird hierfür die SAFE-ID dieses Postfachs benötigt, die Ihnen die Justiz mitteilt.
Es erfolgt mit diesem Update die Behebung des unter Neuigkeiten gemeldeten Fehler nach der Aktualisierung der beA Client Security auf Terminalserver.
Unter Einsicht in mehr als 7 Postfächer haben wir kurz nach Herausgabe der beA-Version 3.10 auf einen Workaround aufmerksam gemacht, um trotz fehlendem Scrollbalken an der Postfachübersicht in weitere Postfächer wechseln zu können. Dieser Workaround ist grundsätzlich weiterhin nutzbar, aber es steht mit Herausgabe der beA-Version 3.11 auch ein Scrollbalken zur Verfügung.
Wurde ein Entwurf vor dem Versenden exportiert, konnte es zu der in diesem Fall nicht zutreffenden Fehlermeldung „Ein anderer Benutzer hat diese Nachricht verändert. Bitte laden Sie die Seite neu, um die Änderungen zu sehen.“ kommen. Nach Refresh des Browsers konnte der Versand dennoch abgeschlossen werden.
Wurde der Export des Entwurfs ein zweites Mal versucht, erschien die vorgenannte Fehlermeldung auch bei dieser Aktion.
Mit der Version 3.11 behindert der Export eines Entwurfes das Senden nicht mehr.
Bislang konnte es zu der Fehlermeldung "Unerwarteter Fehler" kommen, wenn ein Entwurf exportiert und anschließend die Signatur geprüft wurde. Die Signaturprüfung wurde in diesem Fall nicht abgeschlossen. Mit der Version 3.11 kann auch nach dem Export eines Entwurfes zuverlässig eine Signaturprüfung durchgeführt werden.
Folgende Seiten der Anwenderhilfe wurden erstellt bzw. aktualisiert:
Nach dem „Anmelden“ auf der Startseite der beA-Webanwendung wird ein Dialog zur Auswahl von Sicherheitstoken angeboten. Auch wenn nur ein Sicherheitstoken zur Auswahl steht, musste dieser Sicherheitstoken bisher vom Benutzer markiert werden, bevor eine Bestätigung der Auswahl mit der Schaltfläche „OK“ erfolgen konnte.
Wenn bei Betätigung der Schaltfläche „Anmelden“ genau ein Sicherheitstoken zur Auswahl steht, dann wird dieser Token in der beA-Version 3.11 automatisch vorausgewählt.
Diese Situation wird erkannt, wenn
Die automatisch vorgenommene Vorauswahl ist durch farbliche Hinterlegung kenntlich gemacht:
Sie können in einem derartigen Fall unmittelbar mit der Schaltfläche „OK“ fortsetzen.
Wenn bei Bestätigung der Schaltfläche Anmelden kein Sicherheitstoken zur Auswahl stand und danach ein Hardware-Token durch Einlegen in das Kartenlesegerät hinzukommt, wird dieser hinzugefügte Hardware-Token nicht automatisch vorausgewählt. Falls durch das nachträgliche Einlegen eines Hardware-Tokens in ein Lesegerät ein weiterer Token dynamisch hinzukommt, wird eine zuvor bereits vorgenommene Auswahl eines Software-Tokens wie bisher deaktiviert.
Bisher konnte in der Kommunikation von Anwalt zu Anwalt eine Nachricht nicht als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichnet werden.
Mit der beA-Version 3.11 kann das Attribut „persönlich/vertraulich“ für Nachrichtenentwürfe in Postfächern von Rechtsanwälten gesetzt werden. Damit sollen zukünftig auch mit dem beA Hinweise auf Verstöße gegen Berufspflichten gemäß § 25 BORA in vertraulicher Form von Anwalt zu Anwalt übermittelt werden können.
Das Attribut „persönlich/vertraulich“ können Sie beim Erstellen einer neuen Nachricht aktivieren. Es wird für die Nachricht selbst ausgewählt und kann nicht empfängerspezifisch gesetzt werden. Allerdings kann das Attribut nicht an Empfängerpostfächer außerhalb des beA (z. B. Gerichte, Behörden, …) übermittelt werden. Wenn Sie mit der Maus über dem Datenfeld „persönlich/vertraulich“ schweben, wird deshalb ein Hinweis „Nur beA intern“ eingeblendet.
Eine eingehende und als "persönlich/vertraulich“ gekennzeichnete Nachricht kann wie bisher nur durch den Postfachinhaber sowie Benutzer mit den folgenden Rechten verarbeitet werden:
11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
12 - Nachricht (persönlich/vertraulich) exportieren/drucken → enthält Recht 11
Der Zugriffsschutz bezieht sich insbesondere auf die Anhänge, die einer Nachricht beigefügt sind. Zudem werden Zugriffsrechte bei der Bearbeitung rücklaufender eEBs geprüft:
16 - EBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
17 - EBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten) → enthält Recht 11
Nach dem Öffnen einer als „persönlich/vertraulich“ gekennzeichneten Nachricht können Sie eine Kennzeichnung als „persönlich/vertraulich“ in der Nachrichtenanzeige sehen. Sie enthält dann das Symbol eines Schlosses in der entsprechenden Spalte in der Nachrichtenübersicht.
In der Druckansicht nach Betätigung der Schaltfläche „Drucken“ und im Nachrichtenexport nach Betätigung der Schaltfläche „Exportieren“ ist das Kennzeichen „persönlich/vertraulich“ in der beA-Version 3.11 nicht sichtbar. Diese Funktionalitäten werden mit einer der folgenden Versionen der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt werden.
Nach Betätigung der Schaltfläche „Antworten“ zu einer Nachricht wird der Wert des Attributs „persönlich/vertraulich“ in den neu entstehenden Nachrichtenentwurf übernommen und kann dort nachfolgend weiter angepasst werden. Diese Übernahme erfolgt auch für die Erstellung des Entwurfs eines rücklaufenden eEBs.
In der Nachrichtenübersicht können persönliche/vertrauliche Nachrichten wie bisher sichtbar gemacht werden. Wenn Sie persönliche/vertrauliche Nachrichten in einem Ordner nicht als „persönlich/vertraulich“ erkennen können, müssen Sie ggf. die Spaltenauswahl und/oder die Spaltenreihenfolge in diesem Ordner anpassen.
Ausgewählte Nachrichtenentwürfe können Sie in der Nachrichtenübersicht mit der Schaltfläche „Markieren als …“ als „persönlich/vertraulich“ kennzeichnen, wodurch das Symbol eines Schlosses für alle derartig gekennzeichneten Nachrichten eingeblendet wird.
Folge der Kennzeichnung ist, dass das Attribut „persönlich/vertraulich“ an allen markierten Nachrichten gesetzt wird, wenn es noch nicht gesetzt war. Umgekehrt können Sie die Kennzeichnung in ausgewählten Nachrichtenentwürfen mit „Markieren als …“ und „persönlich/vertraulich aufheben“ auch wieder entfernen.
Im beA-Sondernewsletter 2/2022 hat die BRAK bereits über einen bevorstehenden Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer und die damit verbundene Umstellung auf eine neue Generation von Chipkarten informiert. In der beA-Version 3.11 wurden die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen, dass die neue Generation von Chipkarten der Bundesnotarkammer in der beA-Webanwendung genutzt werden kann. Für Sie als Benutzer von Chipkarten der Bundesnotarkammer ändert sich mit der beA-Version 3.11 aufgrund der vorgenommenen Anpassungen im beA noch nichts. Diesbezüglich folgen zu einem späteren Zeitpunkt genauere Informationen.
Mit Bereitstellung der beA-Version 3.11 können Signaturkarten der Generation D-Trust 4.1 und TeleSec (TCOS 3.0 Signature Card 2.0) in der beA-Webanwendung für das Anbringen qualifizierter elektronischer Signaturen verwendet werden. Damit können Benutzer dieser Kartengeneration Schriftsätze und rücklaufende elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) in der beA-Webanwendung qualifiziert elektronisch signieren. Nach dem Rollout der beA-Version 3.11 werden die unterstützten Kartenprodukte zusätzlich in der aktualisierten Anwenderhilfe für Sie aufgeführt sein.
Ziff. 3 der Zweiten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – 2. ERVB 2022) vom 10.2.2022 begrenzt vom 1.4.2022 bis zum 31.12.2022 Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt:
a) auf höchstens 200 Dateien und
b) auf höchstens 100 Megabyte.
Die dafür erforderlichen Anpassungen der beA-Webanwendung werden mit der beA-Version 3.11 bereitgestellt. Bisher galten nach Ziff. 3 der ersten Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischen-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – ERVB 2022 die Grenzwerte 100 Dateien und 60 Megabyte. Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung der Datenmengen erst ab dem 1.4.2022 gilt, auch wenn die neue beA-Version bereits am 31.03.2022 herausgegeben wird.
Wie bisher können Sie mit der Schaltfläche „Anhang hochladen“ Anlagen und Schriftsätze zu einem Nachrichtenentwurf hinzufügen. Nach der Auswahl der Dateien im Dateisystem erscheint in diesem Dialog die Anzeige der neuen Grenzwerte hinsichtlich der Anzahl und Gesamtgröße der hochgeladenen Dokumente.
An selber Stelle wird wie bisher für den Anwender eine Überschreitung der Werte beim Hochladen erkennbar.