Zum 09.06.2022 wird die Kommunikation zwischen eBOs und beA-Postfächern freigeschaltet sein.
Die eBOs werden dann aus dem beA-System sichtbar und adressierbar sein und umgekehrt können Nachrichten an die beA-Webanwendung versandt werden.
Sondernewsletter der Bundesrechtsanwaltskammer 7/2022