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Es ist im Hinblick auf das beA ausreichend, wenn bei einem Kammerwechsel die Rechtsanwaltskammer die Eintragung im Gesamtverzeichnis (Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis) nach § 31 BRAO aktualisiert. Bei einem Wechsel der Kammerzugehörigkeit benötigt die neue Rechtsanwaltskammer Ihre SAFE-ID, um die Eintragung vornehmen zu können.
Eine gesonderte Mitteilung über den Kammerwechsel an die Bundesrechtsanwaltskammer ist nicht erforderlich. Ebenfalls ist eine Änderung an der beA-Karte nicht erforderlich.
Da das beA bei den niedergelassenen Rechtsanwälten personengebunden, nicht kanzleigebunden ist, behält das beA-Postfach sowie die beA-Karte auch bei einem Kanzleiwechsel seine Gültigkeit. Lediglich die neuen Kanzleidaten sind der zuständigen Rechtsanwaltskammer für die Datenänderung mitzuteilen, damit das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis entsprechend angepasst wird.
Sollte mit dem Kammer- oder Kanzleiwechsel auch eine Änderung der im beA für Benachrichtigungen hinterlegten E-Mail-Adresse einhergehen, müssen diese individuell durch den Kammer- bzw. Kanzleiwechsler vorgenommen werden. Beachten Sie hierzu bitte unseren FAQ-Artikel E-Mail-Benachrichtigung. Auch sofern eingeräumte Berechtigungen auf Ihr beA ihre Gültigkeit verlieren, müssen diese in der Benutzerverwaltung des beA durch den Postfachbesitzer individuell entzogen bzw. angepasst werden. Hierfür finden Sie Unterstützung in den entsprechenden FAQ-Artikeln unterhalb der Kategorie Benutzerverwaltung. |
Sofern Sie als Syndikus den Arbeitgeber oder von einer Rechtsanwaltstätigkeit zu einer Syndikustätigkeit wechseln, wird für diese neue Tätigkeit ein neues Postfach mit neuer SAFE-ID angelegt und Sie benötigen hierfür eine neue beA-Karte. Wenden Sie sich für die Bestellung einer neuen beA-Karte bzw. Kündigung der bisherigen beA-Karte an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer.
Achtung: Denken Sie in jedem der oben beschriebenen Fälle auch an die Mitteilung der Änderung an die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer, um die Daten zu Ihrem Abonnement der beA-Produkte aktuell zu halten. Über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle (erreichbar über die Startseite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer oder die zugehörige Kachel im beA-Portal) können Sie selbständig ihre Rechnungsadresse ändern oder eine neue Bankverbindung hinterlegen. |