Frau mit Laptop

Versand an externe Postfächer

Hinweis auf Einschränkungen

Aufgrund von geänderten technischen Anforderungen der Justiz müssen alle Teilnehmer am EGVP-Verfahren seit dem 1.1.2024 neue Postfachzertifikate einsetzen. Für alle beA-Postfächer ist das bereits erfolgt.

Sofern es beim Versand von Nachrichten an externe Empfänger (z.B. Gerichte und Behörden) wiederholt zu einem Versandfehler kommt und dabei der Übermittlungscode "9300" mit dem entsprechenden Meldungstext "Fault response from intermediary" angezeigt wird, hat der Empfänger möglicherweise sein eigenes Postfachzertifikat noch nicht erneuert. Die Justiz informiert hierzu unter "Aktuelle Meldungen".

Für die Übermittlung von Schriftsätzen nutzen Sie bitte in diesen Fällen zunächst die Ersatzeinreichung:

Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

Für Nachrichten an Behörden nutzen Sie bitte ebenso zunächst alternative Versandwege.