Bedienungszähler abgelaufen

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Die Meldung „Der Bedienungszähler Ihrer Karte ist abgelaufen. Bitte prüfen Sie, ob dieser Bedienungszähler zurückgesetzt werden kann.“ erscheint nach dreimaliger Fehleingabe Ihrer PIN zur verwendeten (beA-) Karte. Die Karte muss nun wieder entsperrt werden.

Hierfür benötigen Sie die BNotK SAK lite und die PUK aus Ihrem PIN-Brief, welchen Sie zu der betroffenen beA-Karte erhalten haben.

Eine bebilderte Anleitung und Informationen zu technischen Voraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter Anleitung Fehlbedienungszähler zurücksetzen | Onlinehilfe der Bundesnotarkammer (bnotk.de)

Bitte beachten Sie, dass mit der PUK nur die letzte aktive PIN freigeschaltet wird. Sollten Sie diese nicht mehr wissen, benötigen Sie eine kostenpflichtige Ersatzkarte. Auch der Einsatz der PUK ist begrenzt. Sie können die PUK nur 10x Mal einsetzen, danach sperrt sich die PUK und Sie benötigen auch hier eine kostenpflichtige Ersatzkarte.

Achtung: Wenn Sie eine Ersatzkarte beantragen, wird im Zuge dessen die bisherige beA-Karte durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer gesperrt. Sofern Sie keine Zweitkarte zu Ihrem beA besitzen, ist nach Erhalt der Ersatzkarte und dem zugehörigen PIN-Brief eine Entkopplung der alten bea-Karte erforderlich, um mit der neuen beA-Karte eine Erneute Erstregistrierung durchführen zu können. Hierfür wendet sich ein Postfachbesitzer bitte persönlich während der Servicezeiten von montags bis freitags 8:00 - 20:00 Uhr (bundeseinheitliche Feiertage ausgenommen) telefonisch an den beA-Anwendersupport unter 030-21787017.