Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer stellte daher ab August 2023 neue beA-Karten Mitarbeiter für einen Austausch bereit.
Zunächst informierte die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer abhängig vom Auslaufen der Gültigkeit per beA-Nachricht sowie E-Mail, wenn Sie seinerzeit die Bestellung über Ihre SAFE-ID durchgeführt haben. Um alle Mitarbeitenden zeitnah mit Karten der neuen Generation zu versorgen, wurde der Tauschprozess im Januar 2024 beschleunigt. Die bislang noch nicht erneuerten beA-Karten Mitarbeiter werden vollständig im ersten Quartal 2024 ausgetauscht. Die Zertifizierungsstelle hat somit inzwischen alle Karteninhaberinnen und Karteninhaber zum anstehenden Kartentausch per Nachricht an ihr beA-Postfach benachrichtigt.
Der Versand der neuen Karten erfolgt automatisch und ausschließlich an Ihre aktuell im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) eingetragene Kanzleiadresse.
Keine weitere Verwendung für Mitarbeitendenkarten?
Es wird davon ausgegangen, dass die Mitarbeitendenkarten weiterhin als Sicherheits-Token in beA genutzt werden sollen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich mittels Ihrer beA-Karte Basis am Kundenportal der Zertifizierungsstelle anmelden und dort auf den Austausch verzichten, sowie das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden.
Unmittelbar nachdem Ihnen eine neue Karte zugesendet wurde, lassen Sie bitte diese durch den entsprechenden Mitarbeitenden in dessen Profil hinterlegen.
Weitergehende Informationen zur Bereitstellung der neuen Karten durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer finden Sie unter Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die weiteren Schritte zur Verwendung der neuen Karten in beA.
Übersicht der einzelnen Schritte, die für eine erfolgreiche Verwendung der Tauschkarten in beA erforderlich sind:
Durch die Postfachinhaber: Empfohlene Maßnahmen in Vorbereitung eines Tauschs
- Überblick verschaffen über vorhandene Sicherheits-Token, über deren Verwendung und über deren Gültigkeit
- Bei Erhalt einer Tauschkarte Übergabe an Mitarbeitende, durch die der bisherige Sicherheits-Token verwendet wird, für die erforderlichen Schritte in beA
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Empfohlene Maßnahmen in Vorbereitung eines Tauschs
Durch die Mitarbeitenden: Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA
- Anmeldung mit der alten Mitarbeitendenkarte (VOR Ablauf der Gültigkeit)
- Hinterlegung der neuen Mitarbeitendenkarte als neuen Sicherheits-Token im eigenen Profil
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA
Durch die Postfachinhaber oder entsprechend berechtigte Personen: Freischaltung der beA-Mitarbeitendenkarte
- Freischaltung durch die Mitarbeitenden selbst (entsprechende Berechtigung vorausgesetzt)
- Bei nicht vorliegender Berechtigung (Recht 19) Freischaltung durch den/die Postfachinhaber, auf dessen Postfächer Zugriff bestehen soll
- Eine ausführliche Anleitung finden Sie hier: Freischaltung des neuen Sicherheits-Token durch den Postfachinhaber
Besitzen Sie mehrere beA-Karten und benötigen Sie Unterstützung, um die entsprechenden Karten zu identifizieren, so finden Sie Informationen unter:
Welche Karte für welches Postfach?
Supportkontakte:
Die Bundesnotarkammer hat eine Onlinehilfe speziell zum Thema des beA-Mitarbeitendenkartentauschs zur Verfügung gestellt und ist für konkrete Rückfragen über ihr Kontaktformular erreichbar.
Liegen Ihnen die neue(n) beA-Mitarbeitendenkarte(n) vor und haben Sie Fragen zum Vorgehen zur Hinterlegung der neuen beA-Mitarbeitendenkarte im beA, dann wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter servicedesk@beasupport.de