Seit dem 1.1.2018 können Rechtsanwälte Schriftsätze persönlich aus ihrem beA auch ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Gericht einreichen, sog. sicherer Übermittlungsweg (§ 130 ZPO).
Ist der Anwalt daher selbst im beA eingeloggt, kann er Anhänge mit dem Typ „Schriftsatz“ versenden, ohne sie gesondert qualifiziert elektronisch zu signieren.
Für Mitarbeiter ist dies hingegen nicht möglich; in diesem Fall ist daher die Schaltfläche "Senden" nicht aktiv bzw. ausgegraut. Mitarbeiter können zwar Nachrichten mit dem Anhangs Typ “Schriftsatz” erstellen und als Entwurf speichern (wenn sie dafür die entsprechenden Berechtigungen besitzen), jedoch nie versenden. Dadurch wird vermieden, dass ein Schriftsatz unwirksam bei Gericht eingereicht wird (vgl. § 130a III ZPO).
Hinweis: Dies gilt nur für den Anhangstyp "Schriftsatz". Wenn beim Hinzufügen des Anhangs der Typ "Anlage" ausgewählt wird, kann auch der Mitarbeiter die Nachricht ohne das Hinzufügen einer Signatur versenden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Tipps und Tricks: Du bist mein Typ!