Einreichung einer Schutzschrift via beA

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Das Postfach des Zentralen Schutzschriftenregisters trägt den Namen Zentrales Schutzschriftenregister und befindet sich in Frankfurt am Main (SAFE-ID safe-sp1-1447425830126-015958481). Mit diesen Informationen ist es in der Empfängersuche auffindbar. Die Empfängersuche ist auch mit unvollständigen Angaben, dann aber unter Verwendung von Platzhaltern (* Schutzschriftenregister) möglich.
 
Wie eine Schutzschrift erstellt wird, ist im Handbuch des Schutzschriftenregisters im Detail beschrieben.

Um die Schutzschrift nun elektronisch über Ihr beA einzureichen, melden Sie sich bitte am beA an und klicken auf die Schaltfläche Neue Nachricht (Stift-Symbol) im Aktionsmenü am rechten Bildschirmrand. 

Achtung: Als Mitarbeiter oder Vertreter können Sie Nachrichten nur erstellen, wenn Ihnen dieses Recht vom Postfachinhaber zugewiesen und freigeschaltet wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Mitarbeiter verwalten und Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung.

Im Entwurf der neuen Nachricht geben Sie bitte in der Zeile Empfänger Zentrales Schutzschriftenregister ein. Werden keine Vorschläge zur Übernahme angeboten, öffnen Sie mit einem Klick auf das Lupensymbol das Adressbuch. Der eben eingegebene Name wird dorthin in das Feld Name übernommen, sodass Sie die Suche im Gesamten Verzeichnis mit Klick auf die Schaltfläche Suchen starten können. Unterhalb des Filters wird nun das Suchergebnis angeboten, das Sie über die davor verfügbare Checkbox markieren und mit Klick auf die Schaltfläche Ok als Empfänger übernehmen können.

Ansicht der Empfängersuche im beA

Mit Übernahme des Zentralen Schutzschriftenregisters als Empfänger wird die Maske zum Empfänger im Entwurf erweitert um die Felder Aktenzeichen Empfänger (optional) und Sendungspriorität (optional) und die SchaltflächeExternen Strukturdatensatz hochladen.

Diese Schaltfläche ist für den vorbereiteten Strukturdatensatz (xjustiz_nachricht.xml) vorgesehen, den Sie über die Anwendung des Schutzschriftenregisters erstellt haben. 

Ansicht der beA-Webanwendung im Dialog "Neue Nachricht". Markierung der Schaltfläche "Externen Strukturdatensatz hochladen"

Im Bereich Nachrichtendetails ist das Pflichtfeld Betreff zu befüllen. Bitte verwenden Sie im Betreff nicht das Sonderzeichen "&"! Zusätzlich notwendige Anhänge können im unteren Bereich des Nachrichtenentwurfs über die Schaltfläche Anhang hinzufügen hochgeladen werden. Ist eine Signatur vorgesehen, markieren Sie bitte den zu signierenden Anhang und wählen unterhalb die Schaltfläche Signieren. Über die Schaltfläche Nachricht senden im Aktionsmenü am rechten Bildschirmrand wird die Nachricht schließlich versandt.

Versenden Sie als Rechtsanwalt selbst, deklarieren Sie die Anhänge bitte allesamt als Anlage, nicht als Schriftsatz. Es handelt sich hierbei um eine beA-interne Klassifikation, die allerdings Auswirkung auf die Funktion zur Prüfung des Vorhandenseins einer Signatur hat: Ein Anhang, der als "Schriftsatz" deklariert wurde, ist ausschließlich nach Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versendbar. Bei Versand durch den Postfachinhaber, also die das Dokument verantwortende Person, entfällt das Erfordernis der qualifizierten Signatur, hierbei ist es ausreichend, die Schutzschrift einfach zu signieren.

Versenden Sie als fremdverantwortende Person, ist die qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Bei der Erzeugung des Strukturdatensatzes über das Formular des Zentralen Schutzschriftenregisters muss in dem Fall im Reiter Anlagen zwingend die Signaturdatei neben den anderen Anhängen als Anhang gekennzeichnet werden.