Wie und wo kann ich prüfen, ob meine Nachricht an den Empfänger (z.B. Gericht) übermittelt wurde?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie überprüfen können, ob Ihre Nachrichten erfolgreich versandt wurden.

  1. Überprüfen Sie im Ordner "Gesendet" in der Nachrichtenübersicht den Status in der Spalte "Übermittlungsstatus". Wird Ihnen diese Spalte nicht angezeigt, können Sie sich diese mit der Funktion "Spaltenauswahl" anzeigen lassen. Hinweis: Befindet sich Ihre Nachricht noch im Ordner "Postausgang" wurde dies noch nicht versandt.
  2. Öffnen Sie die entsprechende Nachricht. Wurde die Nachricht an ein Gericht geschickt, finden Sie am Ende der Nachricht die Eingangsbestätigung des Justizservers, die für den Nachweis des fristwahrenden Eingangs maßgeblich ist (vgl. § 130a V ZPO).
  3. Exportieren Sie die Nachricht, indem Sie auf "Exportieren" klicken, und speichern Sie diese lokal oder in Ihrer digitalen Akte ab. Wenn Sie den Nachrichtenexport öffnen, sehen Sie den „Sendebericht“ der Nachricht als Datei mit dem Namen „xxxxxx_export.html“. In dieser Datei prüfen Sie, ob das Feld „Zugegangen“ mit einem Datum versehen ist. Liegt eine Eingangsbestätigung des Justizservers vor, muss im Rahmen des Ermittlungsstatus „erfolgreich“ bzw. „kein Fehler“ angegeben sein.
  4. Außerdem können Sie auch entsprechende Nachrichtenjournale erstellen, wo Sie ebenfalls aus den Listeneinträgen entnehmen können, ob Ihre Nachricht gesendet wurde.


Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Artikeln der beA-Newsletter der BRAK:


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Postausgangskontrolle mit dem beA und

Dem Fehlerteufel ein Schnippchen schlagen